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Experte: Beim Datenschutz an den Zielen der IT-Sicherheit orientieren!
25. Januar 2006 - 13:59 Uhr

Mainz - Die Große Koalition will auch in Sachen Datenschutz Zeichen setzen. Das geht zumindest aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hervor. Dort hat die große Koalition nämlich den Entschluss gefasst, das Datenschutzrecht infolge der technischen Entwicklungen einer "Überprüfung und an verschiedenen Stellen einer Überarbeitung und Fortentwicklung" zu unterziehen. Geprüft wird auch der Abbau überflüssiger Bürokratie.

Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten, wird das Vorhaben der Bundesregierung von Datenschutzexperten befürwortet. "Es ist höchste Zeit für eine Überarbeitung. Im bestehenden Datenschutzrecht ist weder der Fortschritt in der Informationstechnologie und die Modernisierung der Datenverarbeitungstechnik angemessen abgebildet, noch wurden die Bestimmungen und Maßnahmen zur Datensicherheit zeitgemäß angepasst", argumentiert Experte Harald Pultar von der Mainzer EDV-Beratung Pultar GmbH.

Aber auch Fachverbände wie die "Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V." (GDD) begrüßen die Novellierung des Datenschutzrechts. Laut der GDD stellt das "zersplitterte Datenschutzrecht und sich widersprechende bereichsspezifische Regelungen zu harmonisieren" sogar die größte Herausforderung für die Koalitionsparteien dar.

Pultar sieht den Datenschutz als rechtliche und gesellschaftspolitische Verpflichtung und weiß um die Wichtigkeit eindeutiger Bestimmungen und Gesetze: "Abgesehen vom Ausbau des Datenschutzrechts, ist das in Einklang bringen der Regelungen von oberster Priorität. Es sollte sich dabei an den drei klassischen Zielen der IT-Sicherheit orientiert werden: Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität."



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