Vorratsdatenspeicherung: Freiheit erheblich eingeschränkt worden
Frankfurt - Die gesetzlichen Hürden bei der Vorratsdatenspeicherung sind nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar deutlich niedriger als oft behauptet. Auch die geforderte Online-Durchsuchung werde im Fall einer Genehmigung voraussichtlich öfter durchgeführt als derzeit eingeräumt, kritisiert er.
Unternehmen und Verbände haben heftig gegen die Vorratsdatenspeicherung protestiert, aber in der Bevölkerung war kaum Widerstand zu spüren. Ist das Thema zu technisch?
Schaar: Es macht einen großen Unterschied, ob eine Volkszählung in allen Haushalten durchgeführt wird oder ob die Privatsphäre schleichend ausgehöhlt wird, indem immer mehr Daten des täglichen Lebens registriert werden. Das macht es für die Öffentlichkeit schwieriger zu erkennen, dass hier eine Grenze überschritten wird. Schwierig wird die Vermittlung bestimmter Datenschutzthemen auch, weil viele die Funktionsweise der jeweiligen Technologien nicht immer verstehen.
Warum sehen Sie trotz Richtervorbehalt und der Beschränkung auf schwere Kriminalität und Terrorbekämpfung eine Gefahr?
Schaar: Wenn wir ins Gesetz schauen, dann sind diese Hürden überhaupt nicht durchgängig. So dürfen die Daten auch bei minder schweren Straftaten verwendet werden, die mittels Telekommunikation begangen worden sind. Und wo ist heute keine Telekommunikation im Spiel, sobald der Täter zum Beispiel ein Handy in der Tasche hat? Zudem dürfen auch Nachrichtendienste auf die Daten zugreifen, und zwar ohne Richtervorbehalt.
Hinzu kommt, dass die gespeicherten IP-Adressen nach Auffassung der Bundesregierung nicht unter das Fernmeldegeheimnis fallen. Auf sie dürfen auch viele andere Behörden zurückgreifen, also auch Nachrichtendienste, Ordnungsämter und die Steuerfahndung. Der Wahrheitsgehalt der Behauptung, die Informationen seien durchgängig von hohen Hürden geschützt, erscheint vor diesem Hintergrund zweifelhaft.
Ist der Bürger dank Mobiltelefon, Gesundheitskarte und biometrischem Pass nicht ohnehin völlig transparent?
Schaar: Die Vorratsdatenspeicherung erhöht die Datenmenge, die über jeden Einzelnen gespeichert wird, immens. Das gilt besonders für die Internetnutzung. Beim Handy und beim normalen Telefon hatte der Einzelne bisher die Möglichkeit, diese Daten löschen zu lassen oder die Nummern zu kürzen. Diese Möglichkeit entfällt nun und die Speicherungsdauer verdoppelt sich. Außerdem überzeugt mich das Argument überhaupt nicht, angesichts ohnehin ausufernder Registrierung müsste man nicht mehr so genau hinsehen. Genau das Gegenteil ist richtig.
Wie viel Privatsphäre darf geopfert werden, um die Sicherheit zu erhöhen?
Schaar: Man muss sich die jeweilige Gefahr anschauen und fragen, von wem sie ausgeht und wie man ihr am besten begegnet. Dabei muss man zwischen dem Sicherheitsgewinn und den Freiheitseinschränkungen abwägen. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die Freiheit seit dem 11. September 2001 schon erheblich eingeschränkt wurde, etwa durch die Ausgabe der Biometriepässe, größere Befugnisse für Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste, die Anti-Terror-Datei und die Registrierung von Flugpassagieren.
Die Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikationsdaten ist eine der markantesten Maßnahmen. Ich sehe es kritisch, dass der Gesetzgeber permanent bis an die Grenze dessen und wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat bisweilen sogar über das hinaus geht, was nach dem Grundgesetz zulässig ist. Ich wünsche mir, dass die Politik, aber auch die Gesellschaft insgesamt, die Privatsphäre höher gewichtet, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die Online-Durchsuchung?
Schaar: Der verfassungsrechtliche Knackpunkt ist die Frage, ob man bei einer solchen Durchsuchung den von unserer Verfassung gebotenen Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre gewährleisten kann. Bisher ist mir nicht plausibel dargestellt worden, wie das geschehen soll. Ein anderer Aspekt ist, dass einerseits gesagt wird, die Sicherheit von Rechnern vor Angriffen aus dem Internet müsse verbessert werden. Auf der anderen Seite müsste man Sicherheitslücken ausnutzen, um sich Zugang zu den Computern zu verschaffen. Das ist ein Widerspruch, der schwer aufhebbar ist.
Hinzu kommt, dass die Online-Durchsuchung sicher nicht so eng begrenzt sein wird, wie das teilweise behauptet wird. Wenn man neben dem Bundeskriminalamt auch die Verfassungsschutzbehörden, dem BND und den Landeskriminalämtern die Befugnis zur Online-Durchsuchung gibt, sind wir bei einer ganz anderen Größenordnung. Das wären zwar nicht Hunderttausend, aber schon schnell ein paar Hundert Fälle pro Jahr.