München - Der Internet-DVD-Verleih DiViDi hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den Kabelnetzbetreiber Ish NRW erwirkt. Ish hatte vor einigen Wochen zusammen mit dem hessischen Kabelnetzbetreiber Iesy über die gemeinsame Muttergesellschaft Unity Media ein Pay-TV Bouquet unter dem Namen "tiViDi" gestartet. Aufgrund der Verwechslungsgefahr mit dem Firmennamen des Internet-DVD-Verleih darf der mit hohem Werbedruck propagierte Name "tividi" mit sofortiger Wirkung nicht weiter verwendet werden.
Das Gericht begründete das Verbot der Marke "tividi" mit der Verletzung der Firmenkennzeichenrechte durch die hohe Ähnlichkeit der beiden Namen innerhalb der gleichen Branche. DiViDi Geschäftsführer Andreas Steinrücke schließt sich dieser Begründung an und zeigt sich verwundert: "Ich kann nicht nachvollziehen, wie man mit so großem Aufwand eine neue Marke erschaffen kann, die kaum von unserem etablierten Namen zu unterscheiden ist. Daher begrüße ich das deutliche Urteil des Gerichts."
DiViDi ist ein internetbasierter DVD-Verleih, bei Kunden im Rahmen eines monatlichen Festpreises unbegrenzt Filme auf dem Postweg ausleihen können. In Zukunft wird auch der Filmversand via Internet möglich sein. DiViDi mit Sitz in München ist seit Januar 2004 am Markt und zählt zu den führenden Anbietern in diesem Segment. Die Unity Media und ihre beiden Kabelbetreiber Ish und Iesy standen bereits gestern im Interesse der Öffentlichkeit, nachdem deren TV-Projekt "Arena" sich im Bieterstreit um die Rechte der Fußball Bundesliga gegen den Pay-TV Kanal Premiere durchgesetzt hatte.
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