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Kein genereller Regulierungsverzicht bei Bitstream Access
24. Dezember 2005 - 15:55 Uhr

Brüssel - Mit der am Freitag von der EU-Kommission veröffentlichten Entscheidung über den modifizierten Marktanalyseentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) steht fest, dass es für den neuen Glasfasernetzabschnitt der Deutschen Telekom AG keinen generellen Regulierungsverzicht geben wird. Wie in ganz Europa soll Bitstream Access den Wettbewerb für breitbandigen Internetzugang verbessern und einen zusätzlichen technischen Zugang zum Datennetz der Telekom ermöglichen.

Mitte November hatte die EU-Kommission bereits ernsthafte Zweifel an der EU-Rechtskonformität des ersten Marktanalyseentwurfes der BNetzA angemeldet, da hier ein Zugang der Wettbewerber zum neuen Glasfasernetz der Telekom von vorneherein ausgeschlossen werden sollte. Daraufhin hatten die Regulierer ihren Vorschlag korrigiert und VDSL grundsätzlich in den Breitbandzugangsmarkt mit einbezogen. Ein Regulierungsverzicht soll nun nur in den Fällen in Betracht kommen, in denen infolge des ausgebauten Glasfasernetzes tatsächlich neue Märkte entstehen und damit Produkte, die aus Sicht der Kunden kein Substitut für bereits existierende Produkte und Leistungen darstellen.

"Der Deutschen Telekom ist es auch gegenüber der EU-Kommission nicht gelungen, ihre Behauptung, es komme durch die Verlängerung des Glasfasernetzes zu einem neuen Markt, in irgendeiner Form glaubhaft zu belegen", erklärte Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM). Die EU-Kommission begrüßte in ihrer heutigen Entscheidung, dass "die DTAG ihren Mitbewerbern Zugang zu ihrer Breitbandinfrastruktur und grundsätzlich auch zu ihrer VDSL-Infrastruktur gewähren muss". VDSL - wie ursprünglich von der Bundesnetzagentur vorgeschlagen - nicht als Teil des Bitstream Marktes zu berücksichtigen, hätte nach Ansicht der Kommission "die Entwicklung des Wettbewerbs auf einem der Schlüsselmärkte im Bereich der elektronischen Kommunikation ernsthaft behindert".

Der Wissenschaftliche Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR) bei der Netzagentur, eine Gruppe der renommiertesten Wissenschaftler im Telekommunikationssektor, kommt in einer soeben veröffentlichten "Stellungnahme zum Projekt Glasfaserausbau des Zugangsnetzes der Deutschen Telekom AG" zum selben Ergebnis und fordert die Regulierung des "neuen" Glasfasernetzes des Exmonopolisten: "Bei dieser Verlängerung der Glasfaserstrecken handelt es sich somit nicht um eine grundlegende Netzinnovation, sondern um eine graduelle Evolution eines bestehenden Netzes. Bislang fehlt der Nachweis, dass es sich um einen neuen Markt handelt." ... "Das geplante digitale Breitband-Glasfasernetz ist derzeit in Deutschland aus ökonomischer und rechtlicher Sicht regulierungsbedürftig, und zwar von Anfang an, um den Infrastruktur- und Dienstewettbewerb zu ermöglichen und zu stärken."

Auch die Monopolkommission hatte sich in ihrem gerade in der letzten Woche veröffentlichten Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung ausdrücklich gegen einen gesetzlichen Verzicht auf Regulierung des neuen Glasfasernetzabschnittes ausgesprochen, soweit nicht die bisher unbeantwortete Frage geklärt sei, ob tatsächlich ein neuer Markt entstehe.



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Mittwoch, 19. Nov. 2008







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