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24. Oktober 2008

Die kleine Cellistin wäre ein Fall für die Polizei gewesen



Berlin - Im entscheidenden Punkt hatte die Zugbegleiterin des Regionalzuges von Bad Doberan keinen Ermessensspielraum. Das Zugpersonal der Bahn darf keine Kinder und Jugendlichen ohne Begleitung aus dem Zug weisen. Das erklärte eine Bahnsprecherin am Freitag in Berlin auf Nachfrage. Diese Frage sei «ganz klar geregelt». Dass die Schaffnerin das 12-jährige Mädchen bei Anbruch der Dunkelheit einen fünf Kilometer langen Fußmarsch zugemutet habe, sei ein «klarer Verstoß».

In der Berliner Bahn-Zentrale war das Entsetzen über das Verhalten der Mitarbeiterin groß. «Börsengang abgesagt, ICE-Züge wegen Sicherheitsüberprüfungen überfüllt - da hat uns so etwas gerade noch gefehlt», war der Tenor. Kopfschütteln herrschte auch darüber, dass die Schaffnerin sich trotz aller Schulungen über diese elementare Regel hinweggesetzt hat.

Die Vorschrift, die sie hätte beachten müssen, sei in dem Regelwerk für Bahn-Mitarbeiter festgelegt, das auf der Eisenbahn-Verkehrsordnung aufsetzt. Dieses kennt jeder Mitarbeiter in Personenzügen der Bahn von der Regionalbahn bis zum ICE. Wer hier arbeitet, hat grundsätzlich einen Ausbildungsberuf. «Kaufmann für Verkehrsservice» oder «Verkehrs- und Betriebseisenbahner» oder ähnlich heißen die Ausbildungsgänge.

Darin und in späteren Auffrischungen und Nachschulungen geht es auch um Verhalten in kritischen Situationen. Stichworte wie Konfliktbewältigung, Deeskalationsstrategie und Krisenmanagement werden mit Inhalten gefüllt. In der Regel geht es allerdings weniger darum, dass das Personal nachgeben muss, sondern eher darum, dass es sich durchsetzen kann. Für ein Szenario mit mehreren Jugendlichen, die sich genau auf das Recht berufen, nicht rausgeworfen werden zu können und der Zugbegleiterin die Hölle heiß machen, braucht es ja auch in Mecklenburg-Vorpommern keine große Fantasie.

Wenn sie schon nicht einschätzen konnte, ob das Mädchen mit dem Cello eher zu den Braven gehörte - was hätte die Schaffnerin bei strenger Anwendung ihres Ausbildungswissens machen sollen? «Anrufen, Bundespolizei informieren, am nächsten Bahnhof der Bundespolizei übergeben», heißt die offizielle Antwort der regionalen Pressestelle.

Wie läuft es bei der Rückfahrt?

Nein, das Personal habe nicht den Ermessensspielraum, ein Auge zuzudrücken und das Mädchen kostenlos reisen zu lassen, sagt die Sprecherin in offiziellem Tonfall. Jede andere Antwort hätte ja auch mögliche Nachahmungstaten zur Folge. Auch die Frage, ob der Schaffner zulassen sollte, dass Mitreisende für den Fahrpreis aufkommen, ruft eher Kopfschütteln hervor. «In beiden Fällen bleibt die Frage unbeantwortet: Wie läuft das dann bei der Rückfahrt weiter?» Mit dem Ruf nach der Polizei sei der Eisenbahner auf jeden Fall auf der sicheren Seite, auch wenn das in der Öffentlichkeit nicht wirklich flexibel aussieht.

Ungeachtet der Frage, welches Schicksal der Zugbegleiterin bevorsteht, war sich die Sprecherin jedenfalls sicher: «Dieser Fall wird in die nächsten Schulungen als abschreckendes Beispiel übernommen.» Zeigt das bundesweite Aufsehen doch, was alles geschehen kann, wenn man als Mitarbeiter eines gerade im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Unternehmens eine Regel missachtet.






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