
24. Mai 2006 14:37 Uhr
Massenrazzia gegen eDonkey-Nutzer: Musikindustrie in der Beweispflicht
Köln - Lautstark verkündeten gestern Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln den bislang größten Schlag gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. "Damit wird der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken professioneller Raubkopierer. Meist sind die Betroffenen allerdings Schüler und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren", weiß der auf Internet-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke, der im Raum Köln, Düsseldorf und Wuppertal mehrere Betroffene vertritt.
Nach den Durchsuchungen folgt meist folgendes Prozedere: Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beantragt eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt. Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 EUR Schadensersatz. Es kommen also schnell utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande.Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 EUR die Sache zu vergleichen.
"In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer einen solchen Schaden konkret verursacht hat", erläutert Solmecke. Hier ist die Rechtslage noch unklar. Oft ist auch ungeklärt, wer einen Internetanschluss tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften können mehrere Nutzer parallel zum Beispiel über W-LAN auf einen Internet-Anschluss zugreifen. Letztlich kann bei DSL-Anschlüssen über die IP-Adresse nur nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt.
|
|
|