
24. März 2006 13:50 Uhr
GVU begrüßt Streichung der Bagatellklausel in der Urheberrechtsnovelle
Hamburg - Mit Befriedigung hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung (GVU) die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Kenntnis genommen, von der diskutierten Einführung einer Bagatellklausel Abstand zu nehmen. Durch diese Regelung sollte zwar die Anfertigung von Raubkopien nach wie vor rechtswidrig sein, jedoch in "kleineren Fällen" von Strafe abgesehen werden.
"Die Praxis der Strafverfolgungsbehörden und unserer Arbeit zeigen, dass Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht im Rahmen der Möglichkeiten der Strafprozessordnung auch heute ohne eine Bagatellregelung gegen Auflagen in Form einer Geldbuße und unter Einziehung der Raubkopien sowie der zu ihrer Herstellung benutzten Geräte sachgerecht beendet werden", meint Jan Scharringhausen, Leiter der Rechtsabteilung der GVU, "eine Bagatellklausel ist damit in praktischer Hinsicht überflüssig - der Verzicht auf diese Klausel wird an dieser bisherigen, bewährten Praxis nichts ändern."
In diesem Zusammenhang sprach sich die GVU auch erneut gegen flächendeckendes Vorgehen gegen Endverbraucher und die Einleitung von Massenverfahren aus. "Die Überschwemmung von Strafverfolgungsbehörden mit Strafanträgen gegen eine große Zahl von Verbrauchern ist zu keinem Zeitpunkt der strategische Ansatz der GVU gewesen und wird es auch in der Zukunft nicht sein", erklärte der Geschäftsführer Jochen Tielke. "Der notorische Verletzer des Urheberrechtes, der aus eigenen finanziellen Interessen Diebstahl geistigen Eigentums begeht und diejenigen, die diesem Täterkreis Nachschub liefern, die den beteiligten Industrien große Schäden zufügen, steht im Zentrum unserer Aktivitäten."
Ob Tielke auch seine eigene Organisation zum fraglichen Täterkreis zählt, lässt er offen. Immerhin: Die GVU ist mittlerweile selbst in Verdacht geraten, die Infrastruktur für ein Raubkopier-Netzwerk finanziert zu haben.
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