Brüssel - Die Europäische Kommission hat den Software-Riesen Microsoft unter Androhung von Geldbußen dazu angemahnt, ihrer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung vom März 2004 Folge zu leisten. Eine entsprechende Liste mit Beschwerdepunkten sei bereits nach Redmond übermittelt worden, hieß es am Donnerstag aus EU-Kreisen. Damals hatten die Brüsseler festgestellt, dass Microsoft die Regeln des EG-Vertrages durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung (Artikel 82 EGV) verletzt. Dem Konzern wurde vorgeworfen, sein Beinahemonopol in dem Markt für PC-Betriebssysteme auf die Märkte für Server-Betriebssysteme und den Mediaplayer ausweiten zu wollen.
Eine der mit der Kommissionsentscheidung auferlegten Abhilfen bestand darin, dass Microsoft vollständige und genaue Schnittstellenangaben offen legt, damit die Arbeitsgruppenserver anderer Hersteller die vollständige Interoperabilität mit den Windows-Computern und -Servern herstellen können. In den Beschwerdepunkten äußert die Kommission nun ihre vorläufige Auffassung, dass der Software-Konzern bisher nicht vollständige und genaue Spezifikationen in seinen Unterlagen für die Interoperabilität geliefert hat. Die Redmonder haben nun 5 Wochen Zeit, auf die Beschwerdepunkte zu reagieren. Anschließend kann die EU-Kommission täglich fällige Bußgelder festsetzen.
"Wir haben Microsoft jegliche Gelegenheit gegeben, um diese Auflagen zu befolgen. Nunmehr haben wir keine andere Möglichkeit, als Microsoft auf dem förmlichen Wege zu veranlassen, die betreffenden Bedingungen und Auflagen zu erfüllen", erläuterte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes gegenüber net-tribune.
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