|
|
Spam wettbewerbswidrig: Antispam-Pionier erwirkte bundesweite Entscheidung des BGH!
23.04.2004 16:44 Uhr
Rosenheim - Dem in dieser Woche veröffentlichten BGH-Urteil zum Thema Spam (wir berichteten) ging ein fast 6-jähriger juristischer Streit des Rosenheimer Informatikers und Antispam-Pioniers Oliver Schwerttner voraus.
Hintergrund: Ein Versender von Newslettern hatte Spam in Form großer Nachrichtenmails an eine eMailadresse von Schwerttners Domain www.inter-net.de gesendet. Einer Unterlassungsaufforderung kam der Spammer nicht nach.
Daraufhin klagte Schwerttner und bekam vor dem BGH im Wesentlichen Recht. Dieses hob die vorhergehende Entscheidung des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) auf und verwies diese zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück.
Zweifellos ein Erfolg: Denn mit dieser vom BGH getroffenen Entscheidung, in der Spam als wettbewerbswidrig definiert wird, ist die juristische Bastion gegen Spam gestärkt worden.
Bereits 1997/98 hatte Oliver Schwerttner die bundesweit erste Antispam-Klage am Landgericht Traunstein initiiert (Az 2 HKO 3755/97) und für sich entscheiden können und damit erstmalig eine juristische Basis geschaffen, welche seither häufig als Grundlage für ähnliche Prozesse gilt und auch in diesem BGH-Prozess zitiert wurde.
Links:
www.inter-net.de |