Gericht kritisiert Gesetzeslücke bei der Sterbehilfe
veröffentlicht am 22.12.2008

Das Magdeburger Landgericht hat am Montag zwei wegen passiver Sterbehilfe angeklagte Ärzte freigesprochen. In seltener Einmütigkeit hatten zuvor auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung Freisprüche gefordert. Doch so eindeutig liegen die Fälle nicht immer, zumal es keine eindeutigen Gesetze gibt, wie die Magdeburger Richterin Claudia Methling am Montag beklagte.
Magdeburg - Das Magdeburger Landgericht hat am Montag zwei wegen passiver Sterbehilfe angeklagte Ärzte freigesprochen. In seltener Einmütigkeit hatten zuvor auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung Freisprüche gefordert. Doch so eindeutig liegen die Fälle nicht immer, zumal es keine eindeutigen Gesetze gibt, wie die Magdeburger Richterin Claudia Methling am Montag beklagte.
Zwar lasse eine Richtlinie der Bundesärztekammer Sterbebegleitung zu, wenn der Sterbeprozess eingesetzt habe oder der Wille des Patienten vorliege. Diese habe aber nicht den Charakter eines Gesetzes, sagte Methling. Notwendig seien vielmehr klarere Regelungen, wie in der letzten Phase des Lebens zu verfahren sei. Mangels solcher Gesetze könnten immer wieder Ärzte in den Verdacht unerlaubter Sterbehilfe geraten.
Diesem Wunsch schloss sich am Montag auch der nun freigesprochene ehemalige Chefarzt Paul Walter S. Er wolle auch mit seinem Beispiel fortan darum kämpfen. In Deutschland sterben nach seinen Worten jährlich rund 900.000 Menschen, die Hälfte davon in Kliniken. Die Möglichkeiten der Medizin seien weit fortgeschritten, doch «Gesetz und Ethik hinken hinterher».
Der 62-jährige international anerkannte Fachmann auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation sieht sich nach dem rechtskräftigen Urteil des Magdeburger Landgerichts zwar juristisch rehabilitiert. Doch sein Lebenswerk sei durch die haltlosen Anschuldigungen zerstört worden. Der ehemalige Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg war nach den Vorwürfen entlassen worden, hatte sich aber mit dem Klinik-Träger vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. Derzeit hat er keine Arbeit.
Ihm und dem inzwischen 53-jährigen Stationsarzt Frantisek K waren Totschlag beziehungsweise Beihilfe dazu und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tod eines schwerstkranken 28-Jährigen im Mai 2004 vorgeworfen worden. Kurz darauf war ein anonymer Hinweis gegen S. beim Klinikbetreiber Median eingegangen. Wenig später zeigte sich S. selbst an, auf Druck seines Arbeitgebers, wie sich später herausstellte. Der Chefarzt sollte zugelassen haben, dass der Bruder des Patienten dessen Beatmung abstellte.
Dieser Patient war der 28-jährige Brite Timothy S., der nach einem Unfall im Jahre 2002 schwerstverletzt war. Er konnte weder sprechen noch essen, trinken oder atmen. Nachdem Ärzte in renommierten englischen Kliniken Tims Fall als hoffnungslos dargestellt hatten und die Behandlung hatten einstellen wollen, wandte sich sein Vater 2003 an S. Er hatte im Fernsehen einen Bericht über dessen neuartige Behandlungsmethode gesehen, die Besserung bei vielen schwerstgeschädigten Patienten gebracht hatte.
Tim wurde nach Magdeburg verlegt, doch ab November 2003 verschlechterte sich sein Zustand rapide, wie im Prozess dargelegt wurde. Er fiel demnach ins Koma, mehrere Organe versagten ihren Dienst. Ärzte der Universitätsklinik Magdeburg lehnten eine Notoperation ab, da keine Aussicht auf Besserung bestand.
Im Mai 2004 entzog Tims Familie der Klinik den Behandlungsauftrag. Die Mutter versicherte, dass dies Tims Wille entspreche. Der Bruder stellte schließlich am 24. Mai 2004 die Beatmung ab, der Patient starb. Zuvor hatte ihm der Stationsarzt wegen akuter Krampfanfälle Schmerz- und Beruhigungsmittel gespritzt, der damalige Chefarzt hatte Anweisung gegeben, nicht auf den Alarmton von Tims Überwachungsgeräten zu reagieren.
Vor Gericht wurde jetzt geklärt, dass beide Ärzte korrekt gehandelt hatten. Bei Timothy S. hatte das Sterben bereits begonnen. Seinen mutmaßlichen Willen zu einem Behandlungsabbruch hatte S. eingeholt. Eine Fortsetzung der Beatmung wäre eine Verlängerung des Sterbens gewesen und möglicherweise Körperverletzung, befand das Gericht. Allerdings stellte es auch fest, dass es erhebliche Unsicherheit in dieser Frage unter Ärzten gebe.
Den Stein gegen die beiden jetzt freigesprochenen Ärzte hatte S.s Stellvertreter ins Rollen gebracht. Die Anschuldigungen gegen S. entsprangen, wie das Gericht feststellte, eine «Atmosphäre aus Missgunst und Mobbing», das an der Klinik geherrscht habe. Die Anklage stützte sich auf ein Gutachten eines Mediziners der Universität Halle/Saale. Die Verteidigung hatte das Gutachten bereits im Zwischenverfahren als mangelhaft eingestuft, woraufhin das Gericht ein zusätzliches Gutachten eines Sachverständigen aus Göttingen veranlasste. Beide Gutachten widersprachen sich.
Während des vorletzten Verhandlungstages in der vergangenen Woche musste der Hallesche Gutachter einräumen, dass er sich aus Zeitgründen nicht eingehend mit dem Fall des Timothy S. hatte befassen können. Das Gericht hatte danach darauf verwiesen, dass es das Gutachten nicht in seine Entscheidungsfindung einbeziehen werde.
Bereits in seinem Plädoyer hatte Oberstaatsanwalt Sebastian Staufenbiel den beiden Angeklagten attestiert, dass sie «ehrenvolle» und «verdiente» Ärzte seien und sich de facto bei ihnen entschuldigt.
(© AP)




