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22. August 2008
Tipps für Auszubildende zum Girokonto


Leipzig - Spätestens mit Ausbildungsbeginn richten sich Jugendliche ein eigenes Girokonto ein. Banken und Sparkassen bieten dieser Zielgruppe die Kontoführung grundsätzlich kostenfrei an, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet. Allerdings versuchen nach Erfahrung der Verbraucherschützer die Kreditinstitute, im Beratungsgespräch auch kostenpflichtige Konten zu verkaufen, die mehr Leistungen bieten.

«Hier sollte jeder prüfen, worauf es in diesem Zusammenhang wirklich ankommt», empfiehlt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale. Zusätze wie kleine Rabatte beispielsweise beim Kinobesuch wögen die monatlichen Kosten für das Konto nicht immer auf. Manchmal würden noch Versicherungen angeboten. Auf eine Handypolice im Kontopaket können Jugendliche nach Ansicht der Verbraucherschützer aber genauso verzichten wie auf eine separate private Rentenversicherung.

Auch andere Sparverträge wie Banksparpläne würden gern mit vertrieben. «Langfristige Vertragsbindungen sollten in so jungen Jahren generell vermieden werden, damit man auf verändernde persönliche Situationen richtig reagieren kann», rät Hoffmann.

Auszubildende unter 18 Jahren benötigen für eine Kontoeröffnung die Genehmigung der Eltern. Ist das 18. Lebensjahr vollendet, muss der Kontoinhaber in der Regel nachweisen, dass er noch Auszubildender ist, um das kostenfreie Konto zu erhalten.








 
 



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