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22. August 2007

Wende in spektakulärem Sorgerechtsstreit



Halle - Wende in einem seit sieben Jahren währenden Rechtsstreit, der auch schon das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt hat: Das Kind des Deutsch-Türken Kazim Görgülü soll nun doch zum leiblichen Vater ziehen. Der Amtsvormund des mittlerweile fast achtjährigen Jungen hat jetzt überraschend festgelegt, dass dieser nach den Sommerferien 2008 in die Familie seines leiblichen Vaters wechseln soll. Bisher lebte das Kind bei Pflegeeltern in Sachsen-Anhalt, die es auch gern adoptieren möchten.

Wie Görgülü selbst mitteilte, hat der Amtsvormund nach einem «gelungenen dreiwöchigen Urlaub des Jungen in der Familie seines Vaters» festgelegt, dass die Umgangszeiten ausgeweitet werden. Fernziel sei die Familienzusammenführung im Sommer 2008. Dieser Plan sei mit dem Kindsvater abgestimmt, heißt es in dem Dokument des Amtsvormundes, das auch im Internet öffentlich zugänglich ist.

Das zuständige Landesverwaltungsamt Halle wollte zu dem Fall keine Stellungnahme abgeben: Es handele sich um die Angelegenheit eines kleinen Jungen, dessen Persönlichkeitsrechte gerade vom Landesverwaltungsamt und vom Amtsvormund geschützt werden müssten, hieß es am Mittwoch auf AP-Anfrage.

Der Fall Görgülü gehört indes längst zu einem der spektakulärsten Rechtsstreitigkeiten um das Sorge- und Umgangsrecht in der Bundesrepublik. Nach Angaben des leiblichen Vaters, der in Krostitz bei Leipzig lebt, wurde in rund 45 Gerichtsverfahren um die Zukunft des Jungen gestritten.

Das heute siebenjährige Kind lebt seit sieben Jahren bei einer Pflegefamilie im Landkreis Wittenberg, die es auch gerne adoptieren möchte. Die deutsche Mutter hatte sich noch vor der Geburt von ihrem Lebensgefährten getrennt und wollte den Jungen zur Adoption freigeben. Görgülü, der zunächst nichts von der Adoptionsfreigabe wusste, widersprach und kämpft seither um das Sorge- und Umgangsrecht. Immer wieder wurde dem Vater sogar der Zugang zu seinem Sohn verwehrt.

Mehrfach beschäftigte der Fall das Bundesverfassungsgericht. Im Jahr 2004 hatte sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Verweigerung von Umgangs- und Sorgerecht die Rechte des leiblichen Vaters verletzt.






 

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