Frankfurt - Es ist eine Regelung, die fast alle Bürger in Deutschland betrifft: Seit dem 1. Januar müssen Telefonfirmen jede angerufene Nummer, die Dauer der Gespräche, Sender und Empfänger von Kurznachrichten und viele andere Daten sechs Monate lang speichern. Ab Januar 2009 kommen Internetverbindungsdaten dazu.
Mit seiner Eilentscheidung am Dienstag stoppte das Bundesverfassungsgericht diese Pflicht der Telefon- und Internetanbieter nicht. Aber Staatsanwälte dürfen die Daten vorerst nur bei schweren Straftaten abrufen, bis das Gericht eine Entscheidung in der Hauptsache fällt. Die Gegner der Speicherung auf Vorrat bewerten diese Einschränkung als positiv und hoffen, dass die Karlsruher Richter bei ihrem endgültigen Urteil die Regelung weiter einschränken.
Die Beschwerde von acht Datenschützern, mit der sich die Richter beschäftigten, hatte am Mittwoch aber nur in Teilen Erfolg: Die Telefon- und Internetfirmen müssen die Daten speichern. Das Verfassungsgericht sieht darin zwar einen «erheblichen Einschüchterungseffekt», ins Grundrecht auf den Schutz des Telekommmunikationsgeheimnisses werde aber erst bei der Weiterleitung der Daten eingegriffen. «Ein solcher Datenabruf ermöglicht es, weit reichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen», heißt es in dem Beschluss.
Von Kriegsverbrechen bis Preisabsprachen
Staatsanwälte werden bei wichtigen Fällen vorerst keine größeren Einschränkungen zu befürchten haben, denn der Begriff der schweren Straftat ist in der Strafprozessordnung weit gefasst: Kriegsverbrechen, Mord und Totschlag fallen darunter, aber auch der Besitz von Kinderpornografie, Bestechung oder die Preisabsprache von Unternehmen bei Ausschreibungen. Weitere Bedingungen sind jedoch unter anderem, dass die Tat «auch im Einzelfall schwer wiegt» und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kann nach eigenen Worten gut mit der vorläufigen Entscheidung aus Karlsruhe leben. Vorerst müssten die Daten gesichert werden, so dass sie nach der Hauptsacheentscheidung noch verwendet werden könnten. Ähnlich äußerte sich ihr Kollege aus dem Innenressort, Wolfgang Schäuble (CDU).
Keine Nutzung bei gestohlener Musik
Zypries" Gesetzesänderung sieht eigentlich vor, dass die Daten auch bei Straftaten an Staatsanwälte weitergeleitet werden können, wenn sie «mittels Telekommunikation» begangen wurden. Darunter könnten auch Bagatellen fallen: etwa, wenn sich ein Teenager im Internet illegal eine Musikdatei oder ein Computerprogramm herunterlädt. Ob die gespeicherten Verbindungsdaten dafür genutzt werden dürfen, müssen die Richter jetzt klären.
Bei ihrer Eilentscheidung wogen die Juristen Vor- und Nachteile ab: Würde Karlsruhe die Gesetzesänderung später für nichtig erklären, könnte in der Zwischenzeit zum Beispiel der Nutzer illegaler Musik verurteilt werden, weil Ermittler mit Hilfe der Daten andere Beweise sammeln könnten. Andererseits bewerteten die Richter das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung hoch. Deswegen kassierten sie die Weitergabe der Daten bei schweren Straftaten vorerst nicht.
Meist keine große Abweichung in Hauptsache
Für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung ist es nur ein Teilsieg, aber erfahrungsgemäß weichen die Karlsruher Richter in ihrem endgültigen Urteil nicht völlig von der in der einstweiligen Anordnung ab. Die Entscheidung im Hauptverfahren wird möglicherweise erst im kommenden Jahr gefällt: Die Bundesregierung hat zunächst bis zum 1. September Zeit, über Praxis der Datenspeicherung und die Auswirkungen der Verfügung vom Mittwoch zu berichten. Es könnte außerdem zu Verzögerungen kommen, weil der berichterstattende Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem in den kommenden Wochen die Altersgrenze erreicht und aus dem Ersten Senat ausscheidet.
Nicht nur deutsche Richter müssen sich mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigen. Gegen die EU-Richtlinie, auf die sich sich Bundesregierung bezieht, klagt derzeit Irland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Dubliner Regierung ist zwar nicht gegen die umstrittene Speicherung, aber der Ansicht, dass die EU mit der Vorgabe ihre Kompetenzen überschritt. Damit könnte die Brüsseler Richtlinie noch scheitern. Die deutschen Regelungen gehen allerdings ohnehin weiter als von der EU gefordert.