Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. Dezember über die Verfassungsbeschwerden privater Krankenversicherungen gegen Teile der Gesundheitsreform. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Fünf Unternehmen greifen vor allem den neuen Basistarif als verfassungswidrig an.
Mit der Gesundheitsreform wurden sie verpflichtet, ab 2009 einen Basistarif anzubieten, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Tarif darf den Höchstbetrag der gesetzlichen Kassen nicht überschreiten. Weiterhin müssen die Privaten jeden, der gesetzlich berechtigt ist, aufnehmen.
Die privaten Kassen sehen in diesen Vorschriften eine Verletzung ihrer Berufsfreiheit und ihrer Eigentumsrechte. Weiter rügen sie eine Verletzung des Gleichheitssatzes und der Freiheitsrechte. Neben den privaten Krankenversicherungen haben auch drei privat Versicherte gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Urteil wird erst in drei Monaten erwartet.
