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21. November 2008
Wie Rentner Steuern sparen können


Berlin - Rentner können Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über den Sparer-Freibetrag hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass ihr jährliches Einkommen 7.802 Euro nicht überschreitet, wie der Bundesverband deutscher Banken erklärt. Dabei versteht man unter Einkommen im steuerrechtlichen Sinn nur den sogenannten Ertragsanteil.

Dieser liege bei gesetzlichen Renten seit 2005 bei 50 Prozent, für erstmals 2006 ausgezahlte Renten bei 52 Prozent, für erstmals 2007 ausgezahlte Renten bei 54 Prozent. Für Rentner, die dieses Jahr zum ersten Mal Ruhestandsbezüge erhielten, betrage er 56 Prozent. Bei einer Rente von 1.000 Euro seien also 560 Euro steuerpflichtig.

Da nur ein Teil der Rente steuerpflichtig sei, schöpften viele Rentner den Freibetrag bei der Einkommenssteuer nicht aus, erläutern die Experten. Er könne deshalb für Kapitaleinkünfte genutzt werden, die über dem Sparer-Freibetrag lägen. Hierzu sei es ratsam, beim Finanzamt eine «Nichtveranlagungs-Bescheinigung» zu beantragen. Diese Freistellung sei in der Regel drei Jahre gültig. Bei Vorlage der Bescheinigung könne das Kreditinstitut Zinsen und andere Kapitaleinkünfte grundsätzlich steuerfrei auszahlen, auch dann, wenn der Sparer-Freibetrag überschritten werde. Die Bescheinigung gelte auch für die Abgeltungssteuer. Bei der Prüfung, ob der Sparer-Freibetrag überschritten werde, würden dann allerdings auch Wertpapierveräußerungsgewinne angerechnet.

 








 
 



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