Der Kinderschutz soll ab kommendem Jahr deutlich verbessert werden. Ein entsprechendes Gesetz ist in die Ressortabstimmung gegangen und soll bis Januar 2009 fertig sein, wie das Familienministerium am Freitag in Berlin mitteilte. Ärzte oder Hebammen sind dann trotz ihrer allgemeinen Schweigepflicht verpflichtet, einen Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls an die Behörden zu melden.
Jugendämter dürfen demnach künftig nicht mehr nach Aktenlage entscheiden: Sie sind verpflichtet, sich das Kind auch anzuschauen. Sollte das Kind mit seiner Familie umziehen, muss das Amt seine Akten weitergeben. Vorgesehen ist zudem eine verbesserte Zusammenarbeit von Gerichten und Jugendämtern.
Die Änderungen gehen auf ein Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten im Juni dieses Jahres zurück. Dabei wurde vereinbart, bereits getroffene Vereinbarungen in einem sogenannten Artikelgesetz umzusetzen.
