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21. November 2008
Verfassungsrichter kippen Rauchverbot in Spielhallen


Leipzig - Das sächsische Verfassungsgericht hat das generelle Rauchverbot in Spielhallen gekippt. Auch in Spielhallen müsse das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen zugelassen werden, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. Die gesetzliche Regelung, die dies untersagt hatte, verstoße gegen den Gleichheitssatz. Geklagt hatte die Betreiberin einer Spielhalle. Sie verwies darauf, dass in abgetrennten Nebenräumen von Gaststätten geraucht werden darf. Erst im Oktober hatte das Verfassungsgericht das Rauchverbot in kleinen Ein-Raum-Kneipen zu Fall gebracht. Der Landtag in Dresden muss nun bis Ende kommenden Jahres das Nichtrauchergesetz neu regeln.








 
 



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