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21. August 2008
Energiegewinnung durch Kraft-Wärme-Kopplung


Frankfurt - Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gewinnen Kraftwerke aus der in Brennstoffen wie Kohle steckenden Energie nicht nur Strom, sondern auch Wärme zum Heizen.

Kraftwerke produzieren große Dampfmengen, die Turbinen in Strom umwandeln. Derzeit laufende Anlagen geben dabei fast zwei Drittel der Energie ungenutzt über Kühltürme an die Umgebungsluft ab, heizen so die Atmosphäre auf oder erwärmen die Flüsse. Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird diese Abwärme genutzt, um Häuser, Betriebe oder Schwimmbäder zu heizen. Deshalb liegt der Gesamtnutzungsgrad von KWK-Anlagen der Regierung zufolge je nach Größe bei 80 Prozent und mehr.

Die Bundesregierung will mit der im Juni verabschiedeten Neufassung des KWK-Gesetzes den Anteil des so hergestellten Stroms an der gesamten Produktion von derzeit 12 Prozent auf etwa 25 Prozent bis 2020 verdoppeln. Dazu sollen wie bisher 750 Millionen Euro pro Jahr an Förderung ausgegeben werden. Diese fließt über Zuschläge auf den erzeugten Strom; finanziert wird sie über eine Umlage von allen Stromkunden. Ein Drei-Personen-Haushalt zahlt dafür etwa 90 Cent pro Monat. Die Bundesregierung rechnet nicht mit zusätzlichen Kosten für die Verbraucher durch die Neufassung.

Das ursprüngliche KWK-Gesetz war 2002 in Kraft getreten. Schon die rot-grüne Regierung hatte versucht, die Kraft-Wärme-Kopplung voranzubringen, unter anderem über eine freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft 2001. Der Anteil an der Stromerzeugung wuchs damit seitdem aber nur von neun auf zwölf Prozent.








 
 



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