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21. August 2008
EU-Kommission will Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes prüfen


Brüssel - Die EU-Kommission will die vom Bundeskabinett beschlossene Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes überprüfen. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe die Bundesregierung aufgefordert, ihm den Gesetzesentwurf zuzusenden, «damit wir überprüfen können, ob er mit EU-Recht vereinbar ist», erklärte eine Kommissionssprecherin am Donnerstag in Brüssel.

Der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf sieht gewisse Hürden für nichteuropäische Investoren vor, die mindestens 25 Prozent der Stimmrechtsanteile eines deutschen Unternehmens erwerben wollen. Dem Entwurf zufolge kann die Bundesregierung in solchen Fällen eine Prüfung einleiten und die Investition verbieten, falls dadurch die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in Deutschland gefährdet wird.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos hatte sich am Mittwoch zuversichtlich gezeigt, dass diese Regelung mit EU-Recht vereinbar sei. In Großbritannien existiere bereits ein ähnliches Gesetz, sagte Glos.








 
 



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