Ob vor dem Altar oder im Standesamt: Die Ehe ist eigentlich ein Bund fürs Leben. Doch in Deutschland werden inzwischen knapp 40 Prozent der vermeintlichen Bünde fürs Leben geschieden und sehr oft steht neben den Trümmern der Beziehung der Streit ums Geld. Mit der Reform des Eherechtes will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Verteilungskampf wenigstens etwas etwas gerechter machen.
Kern der am Mittwoch beschlossenen Reform sind Veränderungen beim sogenannten Zugewinnausgleich. Zwar sind heute oft beide Ehepartner berufstätig, doch die finanziellen Gewinne, die die Partner bei der Ehe machen, sind oft sehr unterschiedlich. Die Zugewinngemeinschaft gilt in der großen Mehrheit der Ehen. Bei einer Scheidung müssen Mann und Frau ihr Vermögen und auch den Zugewinn teilen.
Doch dabei gab es bislang einige Möglichkeiten zum Schummeln: Denn entscheidend für die Höhe des Vermögens ist der Zeitpunkt, an dem die Ehe rechtskräftig geschieden ist und nicht die Zustellung des Scheidungsantrages. «Zwischen der Zustellung und der Scheidung können auch zwei Jahre liegen», sagt die Familienrechtlerin Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein. Der Ehegatte mit dem größeren Zugewinn - meist der Mann - hat also genug Zeit, um Geld auszugeben und die Ansprüche der Frau zu verringern.
Hat ein Mann etwa bei seiner Ehe einen Zugewinn von 20.000 Euro erzielt und die Frau kein eigenes Vermögen, hat sie theoretisch einen Anspruch auf 10.000 Euro, also die Hälfte des Zugewinns. Verreist der Mann jedoch während des Trennungsjahres mit seiner neuen Freundin für 8.000 Euro in die Südsee und verliert 12.000 Euro an der Börse, ist sein Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung weg. Die Frau bekommt nichts.
Um dies zu verhindern, gilt als Stichtag künftig der Zustellungszeitpunkt des Scheidungsantrages. «Unredliche Vermögensverschiebungen zulasten des Ehegatten, der einen Ausgleichsanspruch hat, sollen künftig besser verhindert werden», erklärt Zypries zur Verabschiedung des Gesetzes, das am 1. September 2009 in Kraft tritt.
Die Frau sollte also künftig ihren Scheidungsantrag überraschend einreichen, um einen maximalen Gewinn aus der Trennung zu erzielen. Umgekehrt sollte sich der Mann bereits Gedanken über seine Finanzen machen, wenn er nur einen derartigen Antrag ahnt.
Verschuldete Partner haben das Nachsehen
Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft Ehepartner, die bei der Heirat verschuldet waren. Bislang wurden die Schulden beim Zugewinn nicht berücksichtigt, was die Bundesregierung nun ebenfalls ändert.
Ein Beispiel: Ein Mann hat bei der Heirat 30.000 Euro Schulden, weil er gerade eine Firma gründete. Während der Ehe wächst sein Vermögen um 50.000 Euro, so dass am Ende ein Plus von 20.000 Euro steht. Bislang hat die Frau einen Anspruch auf 10.000 Euro, wenn sie zum Beispiel als Hausfrau während der Ehe nichts verdiente. Nach dem neuen Recht beträgt der Zugewinn des Mannes die vollen 50.000 Euro, so dass sich die Frau über 25.000 Euro freuen kann.
Diese Regelung hat einen kleinen Haken: Hat die Frau vor der Ehe und auch bei der Scheidung kein Vermögen und steht der Mann bei der Scheidung im Minus, weil er nicht genügend Geld verdiente, bekommt die Frau trotz seines Zugewinnes keinen einzigen Euro, auch wenn sie während der Ehe auf Wohlstand verzichten musste.
Geheime Konten bleiben auch künftig unentdeckt
Nach dem neuen Gesetz kann der Ehepartner auch verhindern, einen vorzeitigen Verkauf von Vermögen per einstweiliger Anordnung zu unterbinden. Will beispielsweise ein Ehegatte ein Haus verkaufen - um den Erlös beiseite zu schaffen und keinen Zugewinnausgleich zu zahlen - und schaltet dafür eine Anzeige, kann ein Gericht eingeschaltet werden.
Ehegatten haben zudem künftig das Recht, zu den erteilten Auskünften Belege einzufordern. Gegenseitige Auskünfte können damit besser überprüft werden. Hat ein Ex-Partner aber auf einem geheimen Konto Geld gebunkert, ist es auch künftig sehr schwer, ihm dies nachzuweisen.
Insgesamt profitieren von der Reform eher Frauen als Männer, wie Zypries und Familienrechtler vorhersagen. Denn trotz aller jetzigen Bemühungen, die öffentliche Kinderbetreuung zu verbessern und mehr Frauen die Arbeit zu ermöglichen, sind Männer jahrzehntelang die Hauptverdiener gewesen.
Viele der Streitereien ließen sich eigentlich vermeiden. «Ein Ehevertrag ist nach wie vor extrem sinnvoll», betont Familienrechtsexpertin Becker. Er ist besonders zu empfehlen, wenn Firmen oder größere Erbschaften eine Rolle spielen. Ehepartner können so auch nur bestimmte Vermögensteile herausnehmen und Abfindungsregelungen vereinbaren.
Doch an den praktischen, aber unromantischen Vertrag denken nur wenige Heiratswillige. Warum auch? «Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.» Und dieser Satz kommt nicht von einem Pastor oder Priester, sondern kann sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraf 1353 nachgelesen werden.
