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21. August 2008
Neues Geldwäschegesetz in Kraft


Berlin - Im Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung durch Geldwäsche gelten ab sofort schärfere Gesetze. Am Donnerstag traten nach Angaben des Bundesinnenministeriums neue Bestimmungen in Kraft, mit denen gleichzeitig Europarecht umgesetzt wird. Es wird unter anderem eine generelle Pflicht zur Anzeigenerstattung bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung eingeführt.

Außerdem verfeinert das Gesetz die Rechte und Pflichten von Geldinstituten und Versicherungen im Umgang mit Verdachtsfällen und passt sie flexibler als bisher der Lebenswirklichkeit an. Im Visier hat der Gesetzgeber die Schnittstelle zwischen legalem und illegalem Finanzkreislauf der organisierten Kriminalität.

Dabei soll illegal erworbenen Geldern der Anschein der Legalität verliehen werden, damit die Finanzmittel in den legalen Geldkreislauf zurückgeführt werden können. Das gilt als lebenswichtig für den Terrorismus und die organisierte Kriminalität insgesamt. Mit der Modernisierung des Geldwäschegesetzes soll diesen Gruppierungen die finanziellen Grundlagen entzogen werden, um sie nachhaltig zu schwächen.








 
 



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