Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat vor den Risiken sogenannter Gesundheitsakten im Netz gewarnt. Diese Angebote kommerzieller ausländischer Unternehmer dürften bald auch in Deutschland verfügbar seien, sagte Schaar am Montag in Bonn.
«Wenn Unternehmen damit argumentieren, die Web-Patientenakte sei für Ärzte jederzeit verfügbar, zum Beispiel um bei einem Unfall zeit- und ortsunabhängig auf die erforderlichen medizinischen Daten zugreifen zu können, stellt sich die Frage, wie ein Missbrauch wirksam ausgeschlossen werden kann», sagte er.
In Deutschland unterliegen Gesundheitsdaten einem besonderem Schutz: Ihre Verwendung ist gesetzlich strikt geregelt, eine Nutzung für andere Zwecke ausgeschlossen. Wer dagegen verstoße, mache sich strafbar, sagte Schaar. Weltweit gebe es einen solchen Schutz aber nicht.
Allerdings dürften die Web-Gesundheitsakten nicht mit der elektronischen Patientenakte verwechselt werden, die mit der elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht werden soll. Diese unterliege den strikten Vorgaben des deutschen Rechts, erklärte der Datenschützer. Der Zugriff werde nur möglich sein, wenn der Patient seine Gesundheitskarte vorlege und mit einem Geheimcode freischalte.
