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Mehr Schutz bei sexuellem Missbrauch

veröffentlicht am 21.06.2008


Nach monatelangem Streit hat der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Das im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf entschärfte Gesetz soll sie vor dem Abgleiten in die Prostitution bewahren und Kinderpornografie eindämmen. Normale Sexualkontakte zwischen Jugendlichen bleiben auch in Zukunft straffrei, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag betonte.

 

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Berlin - Nach monatelangem Streit hat der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Das im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf entschärfte Gesetz soll sie vor dem Abgleiten in die Prostitution bewahren und Kinderpornografie eindämmen. Normale Sexualkontakte zwischen Jugendlichen bleiben auch in Zukunft straffrei, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag betonte.



«Kein Jugendlicher, der seine Sexualität entdeckt und sie im sozialadäquaten Umgang mit Partnern erprobt, muss künftig den Staatsanwalt fürchten», sagte Zypries. Es gehe vielmehr darum, «Jugendliche vor dem Erleben von Sexualität als käufliche Ware und damit vor dem Abgleiten in die Prostitution zu bewahren». Weiterhin werde klargestellt, «dass auch das sogenannte Posing, also das aufreizende Zurschaustellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern den Tatbestand der Kinderpornografie erfüllt».


Erreicht werden soll ein besserer Schutz vor Missbrauch durch eine Ausdehnung des Schutzalters auf Sechzehn- und Siebzehnjährige. Bislang waren sexuelle Handlungen gegen Entgelt oder unter Ausnutzung einer Zwangslage nur strafbar, wenn das Opfer jünger als 16 Jahre war.


Täter können zudem bereits belangt werden, wenn sie das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren erreicht haben. Dies gilt allerdings nur, wenn sie Zwang ausüben, beispielsweise die Situation von Drogenabhängigen ausnutzen. Bislang lag die Grenze bei 18 Jahren. Nicht strafbar machen können sich Jugendliche hingegen in Fällen von sexuellem Missbrauch gegen Entgelt.


Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung internationale Vorgaben im Bereich des Sexualstrafrechts um. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll noch im Sommer in Kraft treten.


  (© AP)



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