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20. November 2008
Entscheidung über Freilassung Klars am Montag


Stuttgart - Die Entscheidung über eine Haftentlassung des Exterroristen Christian Klar steht unmittelbar bevor. Das Oberlandesgericht Stuttgart kündigte am Donnerstag eine Pressekonferenz dazu für den kommenden Montag an.

Der mittlerweile 56-jährige Klar wurde 1985 wegen neunfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Später wurde die Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre festgelegt, so dass Klar frühestens am 3. Januar 2009 freikommen kann. Anfang Mai 2007 hatte Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars abgelehnt.

Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Thomas Müller, hatte sich erst kürzlich positiv über seinen wohl prominentesten Häftling geäußert. Nach seinen Worten hatte Klar seit dem Frühjahr 14 mal Ausgang, teilweise in Begleitung einer Bezugsperson, aber auch allein. «Er verließ morgens die JVA und kam am späten Nachmittag zurück», berichtete der Anstaltsleiter. Klar habe eine positive Entwicklung durchgemacht, er sei ruhiger und ausgeglichener geworden.

Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart und der Anwalt des Exterroristen erklärten, dass es bereits eine Anhörung über die mögliche Freilassung gegeben habe. Anwalt Heinz-Jürgen Schneider sagte Ende Oktober, ein Gutachten über die Perspektiven seines Klienten sei positiv ausgefallen.








 
 



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