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20. November 2008
Länder prüfen Regeln zu Managergehältern


Berlin - Nach dem Bund wollen jetzt auch die Länder Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern prüfen. Die Justizministerkonferenz der Länder beschloss am Donnerstag in Berlin die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die bereits bestehende Gesetze unter die Lupe nehmen soll. Die Länderminister seien aber grundsätzlich der Meinung, dass «bereits strenge zivil- und strafrechtliche Regeln bestehen», hieß es.

Die Leitung der Arbeitsgruppe hat die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU). Sie kritisierte, dass Aufsichtsräte oft in einer Entscheidung gehemmt seien, bereits jetzt schon mögliche zivilrechtliche Ansprüche gegen Vorstände auch durchzusetzen. Sie plädiere deshalb für eine zweijährige «Karenzzeit». Diese solle verhindern, dass ein Vorstand unmittelbar in den Aufsichtsrat wechsele.

Merk appellierte an die Verantwortung der Unternehmen, entsprechende Regeln freiwillig einzuführen. Dies sei «der bessere Weg», sagte sie. Die sachsen-anhaltische Justizministerin Angela Kolb (SPD) zeigte sich diesbezüglich allerdings skeptisch. Sie sehe bei der Freiwilligkeit «derzeit wenig Erfolge», sagte sie.

Merk schloss auch eine Bundesratsinitiative Bayerns nicht aus. Derzeit sei das aber kein Thema.

Für das Bundesjustizministerium erklärte Staatssekretär Lutz Diwell, die Prüfung der bestehenden Rechtslage laufe noch. Der Stand sei, «dass sich ein Änderungsbedarf für uns derzeit nicht ableitet».

Die Große Koalition aus Union und SPD hat ihrerseits eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie will kommenden Donnerstag Experten anhören, anschließend wollen SPD und CDU/CSU zunächst getrennt beraten. Für die letzte Sitzungswoche des Bundestages im Dezember oder aber in der ersten Sitzungswoche im Januar soll es dann eine weitere Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe geben, in der man zu Ergebnissen kommen will.







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