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20. November 2008
Hausbewohner müssen Schnee schippen


Berlin - Wenn ab Freitag die Schneesaison beginnt, müssen Haus- und Grundstückseigentümer auch wieder zur Schneeschippe greifen. Denn sie sind zur Räumung der Gehwege verpflichtet, weil die meisten Städte und Gemeinden die Pflicht zur Reinigung der dem Grundstück anliegenden Straßen und Wege auf den jeweiligen Eigentümer übertragen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.

Im Rahmen dieser Pflicht müssen Haus- und Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass niemand auf vereisten Wegen ausrutscht und sich verletzt. Aber auch Mieter können zum Schneeräumen verpflichtet werden: Die Vermieter können die Räumungspflicht mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag auf sie übertragen. In diesem Fall bleibt die Aufsichtspflicht über eine ordnungsgemäße Ausführung aber beim Vermieter.








 
 



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