Über die rechtlichen Folgen eines illegalen und tödlichen Autorennens entscheidet am Donnerstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Einer von vier Teilnehmern war bei dem Rennen im März 2007 ums Leben gekommen. Das Landgericht Konstanz hatte die drei überlebenden Teilnehmer im März 2008 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft und die Mutter des Toten wollen aber eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erreichen, zwei der Angeklagten sehen sich zu Unrecht verurteilt. Das Gericht will um 12.30 Uhr sein Urteil verkünden.
Laut dem Landgericht Konstanz hatten die vier Männer schon öfter illegale Autorennen auf der Bundesstraße B 33 zwischen Stuttgart und Konstanz verabredet. Am 30. März 2007 trafen sie sich wieder zu einem sogenannten Beschleunigungsrennen. Dabei fuhren zwei Teilnehmer in einem VW Golf mit frisiertem Motor neben einem Porsche Carrera um die Wette. Bei Tempo 200 fuhren die Fahrzeuge nebeneinander auf der Landstraße, wobei der eine auf den Grünstreifen geriet.
Beim Versuch, das Auto wieder auf die Fahrbahn zu lenken, geriet dieses ins Schleudern und überschlug sich. Beide Insassen waren nicht angeschnallt und wurden aus dem Auto geschleudert, der Beifahrer starb an seinen Verletzungen.
Das Landgericht Konstanz war der Ansicht, dass sich der Verstorbene freiwillig und unter Inkaufnahme der hiermit verbundenen Gefahren an dem illegalen Rennen beteiligt hatte. Das stehe einer Verurteilung der drei übrigen Beteiligten wegen fahrlässiger Tötung entgegen. Diese Entscheidung überprüft der 4. Strafsenat des BGH jetzt in der Revision.
