Die Ausweisung eines als Mitglied der terroristischen Vereinigung Al Tawhid verurteilten Palästinensers aus Deutschland ist rechtmäßig. Obwohl sein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und ein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, darf der Mann ausgewiesen werden, entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Dies verstoße auch nicht gegen den Schutz der familiären Lebensgemeinschaft und des Privatlebens.
Während seiner sechsjährigen Haft habe sich der Mann von seiner Frau entfremdet, zwischen ihm und seinen zwei Kindern habe sich kein schützenswertes familiäres Verhältnis entwickeln können. Mit Rücksicht auf die von dem Mann ausgehende Gefahr und seine schwerwiegenden Straftaten komme dem Schutz von Ehe und Familie weniger Gewicht zu als dem öffentlichen Interesse an der Beendigung seines Aufenthalts.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte den Palästinenser mit jordanischer Staatsangehörigkeit im Oktober 2005 als einen der Angeklagten im Al-Tawhid-Prozess zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Männer wurden für schuldig befunden, im Auftrag der Organisation Al Tawhid eine terroristische Vereinigung gebildet und Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Düsseldorf und Berlin vorbereitet zu haben.
Kreis Warendorf verfügte im Mai 2007 die Ausweisung
Im Mai 2007 verfügte der Kreis Warendorf den Angaben zufolge die Ausweisung des in Deutschland geborenen und im Westjordanland aufgewachsenen Palästinensers. Diese Entscheidung bestätigte das Gericht jetzt mit seinem Urteil. Ein von dem Mann angestrengtes Asylverfahren sei noch nicht abgeschlossen, hieß es. Seit seiner Hafentlassung im August lebe er wieder bei seiner jordanischen Ehefrau und den Kindern im Kreis Warendorf. Sein siebenjähriger Sohn besitze neben der jordanischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Verwaltungsgericht betonte, die Ausweisung sei in einer demokratischen Gesellschaft als Maßnahme zur Verhinderung von strafbaren Handlungen notwendig. Das OLG Düsseldorf habe die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung abgelehnt und für die Dauer von fünf Jahren nach der Entlassung des Mannes Führungsaufsicht angeordnet. Das noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Asylverfahren habe keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Ausweisung.
