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20. November 2008
Komponisten dürfen fremde Tonschnipsel verwenden


Karlsruhe - Komponisten dürfen winzige Tonschnipsel (»Samples») aus fremden Stücken unter bestimmten Voraussetzungen für eigene Werke verwenden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschied, ist das Kopieren aus fremden Tonträgern auch ohne Zustimmung erlaubt, wenn dabei ein selbstständiges Werk entsteht. In diesem Fall könnten sich die Komponisten auf das Recht zur freien Benutzung berufen, entschied der BGH.

In dem konkreten Fall ging es um eine Klage der Musikgruppe Kraftwerk gegen Moses Pelham, den Komponisten des Songs «Nur mir», den die Sängerin Sabrina Setlur 1997 aufgenommen hat. Pelham hatte eine etwa zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» von 1977 elektronisch kopiert (»gesampelt») und seinen eigenen Titel «Nur mir» mit der Sequenz unterlegt.

Die Düsseldorfer Elektro-Pioniere sahen jedoch ihre Rechte verletzt und verklagten Pelham unter anderem auf Unterlassung, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Herausgabe der Tonträger zum Zweck der Vernichtung. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte der Kraftwerk-Klage in der Berufungsinstanz stattgegeben. Der Erste Zivilsenat des BGH hob diese Entscheidung jetzt jedoch auf und verwies den Fall nach Hamburg zurück.

Zwar sei grundsätzlich auch ein winziger Tonschnipsel geschützt und dürfe nur mit Erlaubnis kopiert und in ein anderes Musikstück als fortlaufende Wiederholung (»Sample») eingebaut werden. Eine Ausnahme sei jedoch, wenn damit ein neues Werk geschaffen werde, das zu dem Ursprungsstück «einen so großen Abstand» habe, dass es als selbstständig anzusehen sei, entschied der Gerichtshof.

Eine freie Benutzung fremder Werke sei in zwei Fällen allerdings von vornherein ausgeschlossen: Zum einen, wenn der Nutzer die fremden Töne oder Klänge ebenso gut hätte selbst einspielen können oder dürfen, und zum anderen, wenn es sich bei der kopierten Tonfolge um eine Melodie handelt. Mit der Kraftwerk-Klage muss sich jetzt erneut das OLG Hamburg befassen.

 








 
 



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