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20. August 2008
Mindestelterngeld wird steuerlich unterschiedlich behandelt


Frankfurt - Bezieher von Elterngeld zahlen je nach Bundesland unterschiedlich hohe Steuern. In Hessen fließt das Mindestelterngeld von 300 Euro in die Berechnung der Steuerhöhe ein, in Sachsen aber nicht, wie der Hessische Rundfunk am Mittwoch berichtete. Das Mindestelterngeld wirke sich in Hessen auf den Steuersatz aus, bestätigte der Sprecher des hessischen Finanzministeriums, Jürgen Harrer, der AP. Der Steuerbetrag für das zu versteuernde Einkommen steige dadurch. Dies entspreche der gesetzlichen Vorschrift.

Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) wolle das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Finanzministerkonferenz setzen. Das sächsische Finanzministerium bestätigte den Bericht, nach dem in diesem Bundesland das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat nicht in die Berechnung der Steuerhöhe einbezogen wird. Es würden jedoch Gespräche zwischen den Ländern geführt, um eine einheitliche Regelung zu finden. Im Moment werde das Problem unterschiedlich gehandhabt.

Laut HR empfiehlt der Hessische Lohnsteuerhilfeverein, Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen, da eine Ungleichbehandlung vorliege.








 
 



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