Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Scheidungsrechts die finanziellen Folgen einer Trennung künftig erheblich abmildern. Das Kabinett trat am Vormittag zusammen, um über einen Gesetzentwurf zur Reform des ehelichen Güterrechts zu beraten. Das Papier aus dem Hause von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht unter anderem vor, das vorzeitige Beiseiteschaffen von Vermögen erheblich zu erschweren. Auch sollen Altschulden beim Zugewinnausgleich künftig berücksichtigt werden.
Auf der Tagesordnung des Kabinetts steht zudem die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes. Die Regierung will damit die Beteiligung ausländischer Investoren und Staatsfonds an strategisch bedeutsamen deutschen Unternehmen kontrollieren und die Firmen notfalls vor einer Übernahme schützen.
Schließlich geht es im Kabinett um eine Änderung des Vormundschaftsrechtes. Damit soll die Erledigung von Geldgeschäften betreuter Menschen erleichtert werden. Geplant ist zudem, dass neben Vorsorgevollmachten auch reine Betreuungsverfügungen künftig beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden können.
