Berlin (dhg) - Der im Februar 2005 unter dem Dach der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (
FSM) von führenden Suchmaschinenbetreibern Deutschlands unterzeichnete Verhaltenskodex für Suchmaschinenanbieter wurde bereits in vielen Punkten erfolgreich umgesetzt. Dies zeigen die Ergebnisse eines von dem Leipziger Journalistikprofessor Marcel Machill durchgeführten Tests, welche er am 9. Juni 2005 im Rahmen einer Veranstaltung der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen (LfM) zum Thema Suchmaschinen vorstellte.
Die FSM zeigt sich erfreut über die positive Bewertung des Engagements der ihr angeschlossenen Suchmaschinenanbieter: "Dieses erste Resümee hat gezeigt, dass die Anbieter die Verpflichtungen, die sie gegenüber der FSM eingegangen sind, sehr ernst nehmen und die Umsetzung in sehr kurzer Zeit erfolgt ist", konstatiert Sabine Frank, Geschäftsführerin der FSM.
Die von Prof. Machill vorgestellten Ergebnisse zeigen allerdings auch deutlich die Schwierigkeiten bei der Festlegung und Bewertung allgemeingültiger Standards, an denen sich Suchmaschinenanbieter bei der Gestaltung ihrer Seiten ausrichten können. Beispielsweise wurden die nahezu identischen Hilfeseiten zweier Suchmaschinen unterschiedlich bewertet, wobei die Seiten bei der einen Suchmaschine für unzureichend erachtet wurden und zum Punktabzug führten, während die andere Suchmaschine die volle Punktzahl für diese Seiten erhielt, obwohl die Hilfeseiten der schlechter bewerteten Suchmaschine ausführlicher sind.
Auch die durch Prof. Machill verwendeten Kriterien wie die Auffindbarkeit "fragwürdiger Seiten", welche "anzügliche Texte" beinhalten oder "sexuelle Intentionen" haben, sind sehr unbestimmt. Sie verdeutlichendoch eher die Probleme, einen anerkannten Weg zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu finden ohne sich gleichzeitig des Zensurvorwurfs auszusetzen. Die Suchmaschinenanbieter warnen in diesem Zusammenhang davor, hier schwer fassbare Moralvorstellungen über die Algorithmen der Suchmaschinen durchsetzen zu wollen. Sie sehen darin die Gefahr einer ausufernden Zensur von Suchergebnissen.
In den Augen der Suchmaschinenanbieter geht es vielmehr um die Schaffung eines transparenten und rechtsstaatlichen Verfahrens für die Löschung von Suchergebnissen, die gegen deutsches Recht verstoßen. Aus diesem Grund wurde die Kooperation mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gesucht. In diesem noch in der Testphase befindlichen Projekt werden die von der BPjM nach einem rechtstaatlichen Verfahren indizierten URLs aus den Ergebnislisten der Suchmaschinenanbieter entfernt.
Die Selbstkontrolle der Suchmaschinenanbieter ist weltweit die erste Initiative, in der sich alle großen Suchmaschinenanbieter zusammengefunden haben, um sich gemeinsam über einheitliche Standards zur Gewährleistung von Transparenz, Verbraucher- und Jugendschutz bei gleichzeitiger Wahrung der Meinungsfreiheit und der Vermeidung von Zensur zu verständigen.