Ihr Standort: Home -> News
  


20. März 2006 09:15 Uhr
Nach Bundesliga-Verlust: Gericht erklärt Premiere-AGBs für unwirksam


München - Beliebige Leistungs- und Preisänderungen in laufenden Verträgen des Bezahlsenders Premiere sind unzulässig. Das Landgericht München I erklärte jetzt mehrere Passagen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam. (12 O 17192/05) Der Bezahlsender hatte sich vorbehalten, seine Leistungen und Preise zum Teil beliebig zu ändern, ohne die Belange der Verbraucher hinreichend zu berücksichtigen.

Insbesondere hatte Premiere seinen Kunden häufig ein Sonderkündigungsrecht vorenthalten. Das Urteil ist besonders brisant, nachdem Premiere bei der Vergabe der Senderechte für die Fußball-Bundesliga leer ausgegangen war. "Das Urteil stärkt die Rechtsstellung der Verbraucher, die sich von ihrem Vertrag lösen wollen, sollte Premiere in der kommenden Saison keine Fußball-Bundesliga mehr übertragen", erklärte Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen beim "Verbraucherzentrale Bundesverband" (vzbv).

Er begrüßte die klaren Worte des Gerichts, etwa dass bei der Abwägung "dem Interesse des Kunden an der versprochenen Leistung grundsätzlich der Vorrang gebührt." Dies untermauere die Position des vzbv, dass Premiere den Kunden mit der Komponente "Premiere Fußball Live" zumindest ein Kündigungsrecht gewähren muss, wenn der Sender seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann. "Nach dem Vertrag schuldet Premiere gerade bei laufenden Vereinbarungen die Übertragung der Fußball-Bundesliga auch in der kommenden Saison", so von Braunmühl. Unzulässig wäre es dann, die Kunden im Falle der Nichterfüllung an den Vertrag zu binden.

Der Verband fordert Premiere nun auf, eintreffende Kündigungen verbraucherfreundlich abzuwickeln und die Kunden aus dem Vertrag zu entlassen. Aber Achtung: Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig.







 
 



* kostenlos, 2x täglich
 

Google

Münte ist...

Niemals in die Nato

Irreführung

Aktion gefragt

Offenkundig unverfänlich

Trotz steigender Bruttolöhne?!

Kuhn macht es sich zu leicht

Gute Erfahrungen

Gedächtnislücken MP Tillich

AW: AW: Genug Verdächtigungen


- Anzeige -

 


- Anzeige -

 

Copyright by net-tribune | Impressum | Optimiert für 1024 x 768 pxl Top