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19. Mai 2007

Lammert will Nebentätigkeit von Abgeordneten offenlegen



Frankfurt - Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten sollen noch vor der Sommerpause offen gelegt werden. Er werde nicht weiter auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten, sagte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung» zufolge. In Karlsruhe ist eine Klage mehrerer Abgeordneter gegen das 2005 beschlossene neue Abgeordnetengesetz anhängig, in dem die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten verlangt wird. Die Entscheidung der Richter steht nun aber seit 15 Monaten aus.

Das Bundesverfassungsgericht tue sich mit der Entscheidung offenkundig schwerer, als allgemein erwartet worden sei, sagte Lammert. «Nachdem entgegen anderen Vermutungen ein Termin für die Urteilsverkündung noch nicht absehbar ist, fühle ich mich verpflichtet, jene Daten zu veröffentlichen, die nicht Gegenstand verfassungsgerichtlicher Prüfung sind, auch wenn dies im Einzelfall zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen kann.» Vorerst solle nicht die Höhe der Nebeneinkünfte veröffentlicht werden, sagte Lammert. «Der Anspruch der Öffentlichkeit auf Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat ist ebenso unverzichtbar wie der Anspruch auf Schutz persönlicher Daten, den auch Abgeordnete mit Annahme ihres Mandats keineswegs verwirkt haben», wird der CDU-Politiker zitiert.

Nach Informationen der «Frankfurter Rundschau» will Kauder am kommenden Mittwoch mit den Fraktionschefs von Union und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, darüber sprechen, wie die Regelung umgesetzt werden kann. Er hatte im März 2006 entschieden, die Veröffentlichungen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.


Auch Merz unter den Klägern


Die «F.A.S.» berichtete, Lammert habe das Bundestagspräsidium informiert, dass er die Aussetzung der Veröffentlichungspflicht zurückzunehmen wolle. Die Bundestagsverwaltung plane nun ein Schreiben an alle 614 Bundestagsabgeordneten mit der Aufforderung, die persönlichen Daten umgehend zu aktualisieren und dem Bundestagspräsidenten zur Veröffentlichung im Handbuch vorzulegen, schrieb das Blatt.

Sechs Bundestagsabgeordnete von Union, SPD und FDP, darunter der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz, hatten Ende Februar 2006 gegen die Veröffentlichung ihrer Nebeneinkünfte Klage eingereicht. Sie gingen damit gegen einen kurz zuvor in Kraft getretenen Kodex vor, nach dem die Parlamentarier angeben sollten, ob sie im Monat zwischen 1.000 und 3.500 Euro, bis zu 7.000 Euro oder aber über 7.000 Euro verdienen. Für Freiberufler gelten Ausnahmen; Anwälte sollen allerdings ihre Mandate benennen.

Von den 614 Bundestagsabgeordneten legten nach Medienberichten bisher 109 ihre Nebeneinkünfte freiwillig auf ihren Internet-Seiten offen. Am offenherzigsten zeigten sich danach die Abgeordneten der Linksfraktion: 50 von 53 hätten ihre Einnahmen publiziert. Bei der SPD seien es 47 Parlamentarier. Dagegen weigere sich die FDP generell, Nebenverdienste zu offenbaren. Bei der Union machten nur sechs Abgeordnete Angaben zu ihren Finanzen, ebenso viele bei den Grünen.






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