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18. November 2008

Autofahrer bleibt auf Kosten für teuren Mietwagen sitzen



Karlsruhe - Autofahrer, die nach einem unverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen mieten, müssen Vergleichsangebote für günstige Mietwagenpreise einholen. Wer einen Wagen zu überhöhten Tarifen anmietet, trägt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Mehrkosten.

In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung ging es um einen Autofahrer, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war. Er mietete auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Ersatzwagen zum Tagespreis von rund 180 Euro ohne Mehrwertsteuer. Innerhalb von zwölf Tagen belief sich die Rechnung für den Unfallersatzwagen auf 2.362 Euro. Die gegnerische Versicherung zahlte aber nur 1.498 Euro mit der Begründung, der sogenannte Unfalltarif des Autovermieters sei überhöht. Der Autofahrer berief sich darauf, dass der Vermieter ihm versichert habe, es handle sich um die ortsüblichen Preise. Außerdem habe ihm der Vermieter einen Schwacke-Mietpreisspiegel vorgelegt.

Der Einblick in die Preislisten genügte nicht, stellte der BGH fest. Bei einer Tagesmiete von mehr als 180 Euro hätten sich Zweifel an der Angemessenheit des Preises aufdrängen müssen, argumentierten die Richter. Wie bereits das Landgericht Gera entschied der BGH in nun letzter Instanz, dass der Geschädigte die Mehrkosten von mehr als 800 Euro selbst tragen muss.

 




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