Wechsel der Kfz-Versicherung kann Vorteile bringen
München - Autofahrer können unter Umständen bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung bessere Leistungen und günstigere Konditionen bekommen. Allerdings sollten sie nach dem Rat des ADAC zuvor die Versicherungsbedingungen vergleichen. Billig sei nicht immer gut. Möglicherweise habe der aktuelle Versicherer inzwischen einen neuen Tarif, der günstiger sei als der bestehende.
Zur Kündigung bleibe in diesem Jahr ein Tag länger Zeit als üblich, weil der Stichtag 30. November ein Sonntag sei. Das Kündigungsschreiben müsse also spätestens am 1. Dezember bei der Versicherungsgesellschaft sein.
Die ADAC-Rechtsexperten raten, den alten Vertrag zum 1. Januar erst zu kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach sei. Anbieter müssten bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürften die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko seien Versicherer jedoch frei und dürften Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiere, wie der augenblickliche Versicherer. Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.
Wer den 1. Dezember zur Kündigung verpasse, bekomme eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöhen sollte. Dann könne der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung gekündigt werden. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer werde.