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Samstag, der 18. November 2006
Regulierer fällen Grundsatzentscheidung zum Gasnetzzugang





Bonn / Berlin - Die Bundesnetzagentur hat am Freitag in einem Musterverfahren eine Grundsatzentscheidung zum Gasnetzzugang getroffen. Das in der Kooperationsvereinbarung der Gaswirtschaft vereinbarte Einzelbuchungsmodell darf danach nicht mehr angewendet werden.

"Die Entscheidung hat ein wesentliches Hindernis für den Netzzugang neuer Anbieter aus dem Weg geräumt. Der Wettbewerb am Gasmarkt muss endlich in Gang kommen", fordert Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU). Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zeige, dass die Regierung mit ihrer Kartellrechtsnovelle, die auch für den Gasmarkt gilt, auf dem richtigen Weg ist.

"Missbrauch von Marktmacht muss unterbunden werden. Wir brauchen in Deutschland faire Gaspreise für die industriellen und die privaten Verbraucher", so Glos.



Mittwoch, 19. Nov. 2008







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