Berlin - Die Verbraucherzentrale hat unzählige Verbraucherbeschwerden über die unlauteren Vertragsanbahnungsmethoden der Firma FlexFon zum Anlass genommen, das Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs durch Zusendung ungewollter Vertragsbestätigungen abzumahnen. Da sich FlexFon nicht zur Unterlassung verpflichten wollte, erhob die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Berlin - und zwar mit Erfolg. Was war passiert? Verbraucher wurden von der Firma ohne deren Einverständnis angerufen. Lehnten die Angerufenen einen Vertragsschluss per Telefon ab, erhielten sie dennoch eine Vertragsbestätigung zugeschickt. Anbei befand sich dann in der Regel auch gleich die Ankündigung einer sofortigen Umstellung der Telefonanschlüsse auf die Preselection-Nummer von FlexFon.
|