Schwere Umweltdelikte wie illegale Abfalltransporte oder Gewässerverschmutzung sollen in der EU künftig nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden können. Am Dienstag will das Europäische Parlament in erster Lesung eine entsprechende Richtlinie verabschieden, deren Inhalt bereits mit den EU-Staaten abgestimmt ist. Damit wäre das Gesetz de facto beschlossen.
Zum ersten Mal erlässt die EU damit ein Strafgesetz. Prinzipiell ist Strafrecht Sache der Mitgliedstaaten. Deswegen ist 2001 ein ähnlicher Richtlinienvorschlag der Kommission gescheitert. Inzwischen hat jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2005 und 2007 in zwei Urteilen entschieden, dass auch die EU Strafrecht erlassen darf, wenn damit EU-Recht durchgesetzt werden soll und andere Mittel nicht greifen.
Da sich Mitgliedstaaten und Parlament einig seien, dass schwere vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen Umweltrecht härter als bisher bestraft werden sollen, hätten sie sich nun auf eine Richtlinie geeinigt, sagte der EP-Berichterstatter Hartmut Nassauer (CDU). Allerdings bleibe es im Gegensatz zu den Plänen der Kommission weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen, Art und Höhe der Strafen festzulegen. In der Richtlinie heißt es lediglich, die Sanktionen müssten "wirksam, angemessen und abschreckend" sein.
Die Kommission hatte hingegen argumentiert, eine Harmonisierung der Strafen sei nötig, damit Umweltstraftäter nicht die Vorteile des freien Waren- und Personenverkehrs im Binnenmarkt ausnutzen könnten. Besonders Frankreich, Italien, Malta, Zypern und Slowenien müssten ihre Strafen für solche Taten verschärfen, hatte Umweltkommissar Stavros Dimas bei der Präsentation des Richtlinienentwurfs Anfang 2007 gesagt. In Deutschland gälten dagegen bereits sehr strenge Strafen.
Auch wenn mit dem neuen Gesetz Umweltsünden weiterhin nicht überall in der EU gleich streng geahndet werden, sieht Nassauer die Richtlinie als wichtigen Schritt zu dem Ziel, dass sich die Täter künftig nicht mehr den EU-Staat aussuchen können, wo ihnen die geringsten Strafen drohen. Dem neuen Gesetz wohne "eine harmonisierende Wirkung inne", denn es schließe aus, dass ein Land etwas gar nicht als Straftat einstufe, was anderswo als solche gelte, sagte der Abgeordnete.
Ziel der Richtlinie ist die Abschreckung von Tätern, die die Umwelt in großem Maßstab oder gewerbsmäßig schädigen, etwa durch den illegalen Handel mit bedrohten Tierarten, durch illegale Abfallexporte oder die Einleitung gefährlicher Stoffe in Gewässer, sofern Personen geschädigt oder die Umwelt stark verschmutzt werden.
Der Kompromiss von Parlament und Rat ändert den Kommissionsvorschlag jedoch in mehreren wichtigen Punkten ab. So wird festgelegt, dass nur "rechtswidriges Verhalten" strafrechtlich verfolgt wird. Kämen zum Beispiel Menschen durch aus einer ordnungsgemäß betriebenen Industrieanlage austretende Chemikalien zu Schaden, dann könne der Betreiber dafür zwar eventuell haftbar gemacht, aber nicht wegen eines Verstoßes gegen Umweltrecht strafrechtlich verfolgt werden, sagte Nassauer.
Konkret festgelegt sollen auch alle EU-Umweltgesetze werden, deren Missachtung künftig strafrechtlich geahndet wird. Die Kommission strebte eine Verfolgung aller Verstöße gegen Rechtsvorschriften an, "die den Schutz der Umwelt zum Ziel" haben. Ministerrat und Parlament haben dagegen in einem Anhang an das Gesetz aufgelistet, welche Richtlinien und Verordnungen gemeint sind. Der Annex könne nur mit Zustimmung von Mitgliedstaaten und Abgeordneten überarbeitet werden, sagte Nassauer.
