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Berlin - Der Imam der Kreuzberger Mevlana Moschee muss Deutschland verlassen. Die Ausländerbehörde des Landes Berlin hat dem Anwalt des Türken Yakup T. am Donnerstag den Bescheid zur Ausweisung zugestellt. Die Ausweisung gilt ab sofort, die Behörde gewährte aber dem Imam eine Frist zur freiwilligen Ausreise bis zum 15. Januar 2005.
Yakup T. darf nun auch in die zum Schengen-Verbund zählenden Staaten Westeuropas nicht mehr einreisen. Als Grund für die Ausweisung nannte Berlins Innensenator Ehrhart Körting gegenüber dem "Tagesspiegel" Äußerungen des Imams, die eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik darstellten.
Yakup T. hat demnach im Juni bei einer Kundgebung in Kreuzberg Selbstmordanschläge im Irak und in Israel verherrlicht und im November Deutsche als nutzlos abqualifiziert. Wer andere Ethnien als minderwertig verunglimpfe und die Tötung von Menschen als gottgefälliges Werk preise, habe in Deutschland kein Bleiberecht, sagte der Senator.
Körting betonte allerdings auch, dass er damit kein Exempel statuieren wolle. Der Staat werde nicht durch Moscheen laufen und schauen, wer ein unbedachtes Wort von sich gibt. Yakup T. lebt seit 1971 in Deutschland. Er kann gegen den Ausweisungsbescheid gerichtlich vorgehen. Sollte der Imam darauf verzichten, aber die Frist zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen, droht ihm die zwangsweise Abschiebung in die Türkei.
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