Berlin - Die bisherigen Entscheidungen über die Erstattung von verschreibungsfreien Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen verstoßen gegen europäisches Recht. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende Oktober in einem Urteil zur Arzneimittelerstattung fest. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat nun in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, welche Auswirkungen diese EuGH-Entscheidung auf bisherige, laufende und zukünftige Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimittel hat. "Das geplante GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz muss dringend nachgebessert und in Einklang mit europäischem Recht gebracht werden", fordert der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener. Die für den Ausschluss von Arzneimitteln zuständigen Gremiemüssten ihre Entscheidungen auf der Basis der EU-Transparenzrichtlinie treffen und könnten nun "nicht mehr nach Gutdünken ohne Nachprüfbarkeit ihrer Entscheidungen walten und schalten, wie es politisch gewünscht" sei, so Wegener.
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