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Freitag, der 17. November 2006
Kanada blockiert wohl Auslieferung von Waffenhändler Schreiber





München - Die Hoffnung der Augsburger Staatsanwaltschaft, den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Rüstungs-Lobbyisten Karlheinz Schreiber noch vor Weihnachten hinter Schloss und Riegel zu bringen, wird sich nach Informationen des ARD-Magazins "Report München" wohl nicht erfüllen. Schreiber hat am Donnerstag vor dem Supreme Court of Canada, dem höchsten kanadischen Gericht, einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen seine Auslieferung nach Deutschland verbucht. Gegenüber dem TV-Magazin sagte Schreiber: "Endlich habe ich das bekommen, was ich wollte."

Kanadas höchste Richter folgten dem Antrag Schreibers, vor einer Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung seiner Berufung gegen den Auslieferungsbeschluss des Appellations-Gerichts der Provinz Ontario Unterlagen zu seiner Entlastung vorlegen zu dürfen. Das ist ungewöhnlich, weil sich der Supreme Court, ähnlich dem Bundesgerichtshof, normalerweise nur mit Rechtsfragen beschäftigt. Offenbar gibt es beim Supreme Court Zweifel an den Beschuldigungen seitens der Augsburger Staatsanwaltschaft, die Schreibers Auslieferung mit Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Bestechung begründet hat.

Schreiber, der die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, ist nach Auffassung der Augsburger Justiz eine Schlüsselfigur im größten deutschen Schmiergeldskandal um die Lieferung von 36 Fuchs-Panzern des Thyssen-Konzerns nach Saudi-Arabien Anfang der neunziger Jahre. Er soll dem ehemaligen Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls nach dessen Geständnis ein Schwarzgeldkonto mit 3,8 Millionen Mark bei einer Schweizer Bank eingerichtet haben. Den ursprünglichen Vorwurf der Bestechlichkeit hatte die Justiz fallengelassen und nur noch von Vorteilsnahme gesprochen.

Für Max Strauß, den Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, hatte Schreiber nach den Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft 5,2 Millionen Mark in der Schweiz gebunkert. Auch für zwei ehemalige Thyssen-Manager soll Schreiber schwarze Konten in Zürich geführt und ihnen Millionen ausgezahlt haben. Beweise dafür gibt es nicht. Die Beschuldigten wurden in Indizien-Prozessen teils wegen Steuerhinterziehung, teils wegen Untreue zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Lediglich Pfahls hatte unter Druck des Gerichts gestanden, 877 000 D-Mark von Schreiber bar bekommen zu haben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Urteile weitgehend verworfen und der Augsburger Justiz schwere Fehler nachgewiesen. Davon profitiert nun auch Schreiber. Seine Anwälte argumentieren, dass er in Augsburg kein faires Verfahren zu erwarten habe. Bislang war Schreiber bei den kanadischen Gerichten mit seinen Einsprüchen gegen die Auslieferung gescheitert. Seine Anträge, in einem Beweisverfahren Dokumente zu seiner Entlastung vorlegen zu dürfen, waren abgewiesen worden.

Die Richter stellten sich auf den Standpunkt, die im Augsburger Haftbefehl enthaltenen Vorwürfe seien korrekt und reichten zu einer Verurteilung in Deutschland aus. Die Bundesrepublik sei ein Rechtsstaat, so dass dem Auslieferungsantrag ohne Einschränkung nachzukommen sei. Der Supreme Court sieht das nun ganz anders. Im Sommer dieses Jahres hat er eine neue Rechtslage geschaffen, wonach die unteren Instanzen Auslieferungsersuchen auch aus Rechtsstaaten sorgfältig prüfen müssen.

Kanadische Richter dürften sich nicht zu "Stempel-Beamten" für die ausländische Justiz machen, entschied der Supreme Court. Die Gerichte wurden verpflichtet, den Beschuldigten umfangreich rechtliches Gehör zu gewähren und sich selbst in einem Beweisverfahren von der Berechtigung eines Auslieferungsbegehrens zu überzeugen. Das kommt Schreiber zugute. Innerhalb von sechs Wochen müssen nun nach Maßgabe des Supreme Court die Fakten auf den Tisch. Mit einer Entscheidung ist frühestens im Frühjahr 2007 zu rechnen. Eventuell muss dann der Fall neu aufgerollt werden.



Mittwoch, 19. Nov. 2008







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