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17. März 2007

Washingtoner Call Girls müssen Kundenliste unter Verschluss halten



Washington - Die Betreiberin eines Call-Girl-Rings in Washington darf ihre Kundenliste nicht verkaufen. Das entschied ein Bundesrichter am Freitag in der US-Hauptstadt im Fall der «D.C. Madam», die mit den Namen tausender Kunden aus der Kartei ihres hochpreisigen «Begleitservices» ihre Verteidigung in einem Steuerhinterziehungsfall finanzieren möchte.

Die 50-jährige Deborah Jeane Palfrey war bis bis in den vergangenen August Chefin von Pamela Martin and Associates, einem Call-Girl-Ring, der in den 13 Jahren bis zu seiner Schließung 18 Kilogramm schwere Aufzeichnungen über Telefonanrufe seiner Kunden ansammelte. Palfreys Anwalt Montgomery Blair Sibley sagte, die richterliche Anordnung verbiete es nach seiner Einschätzung nicht, die Aufzeichnungen kostenlos weiterzugeben. Er habe sowieso schon einem bestimmten Medium Kopien der Aufzeichnungen ausgehändigt. Den Namen des Mediums nannte er nicht. Palfrey will vom Finanzamt gesperrte Konten und Immobilien im Wert von zwei Millionen Dollar zurück bekommen.




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