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17. März 2007 Washingtoner Call Girls müssen Kundenliste unter Verschluss halten
Washington - Die Betreiberin eines Call-Girl-Rings in Washington darf ihre Kundenliste nicht verkaufen. Das entschied ein Bundesrichter am Freitag in der US-Hauptstadt im Fall der «D.C. Madam», die mit den Namen tausender Kunden aus der Kartei ihres hochpreisigen «Begleitservices» ihre Verteidigung in einem Steuerhinterziehungsfall finanzieren möchte.
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