Furtwangen - Chipkarten werden künftig unsere Jugend schützen, kündigte das Aktionsbündnis GeldKarte am heutigen Donnerstag in einer Presse-Mitteilung an. So soll der Erwerb von Zigaretten oder der Besuch von Internetseiten "nur für Erwachsene" spätestens ab dem Jahr 2007 garantiert nur noch jenen erlaubt sein, die auch 16 beziehungsweise 18 Jahre als sind. Das schreibt das aktuelle Jugendschutzgesetz vor.
Sichergestellt wird dies beispielsweise dadurch, das Zigaretten nur noch mit der GeldKarte am Automaten gezogen werden können. Damit sind dann wohl die Zeiten endgültig vorbei, in denen Kinder und Jugendliche mit ein paar Euros an die schädlichen Glimmstängel kommen.
Damit der Jugendschutz demnächst reibungslos klappt, sind bereits rund 30 Millionen aller EC- und Bankkarten mit einem "Jugendschutzmerkmal" ausgestattet worden."Dieses Merkmal übernimmt zwei Funktionen: den gesetzeskonformen Nachweis des Alters im Internet und an Zigarettenautomaten", erklärt Carsten Sommer, Geschäftsführer von REINER SCT und Mitglied des Aktionsbündnisses GeldKarte.
Über das auf dem Chip gespeicherte Geburtsdatum wird der Berechtigungsstatus ermittelt und je nach Ergebnis der Zugang freigegeben oder verweigert. Die GeldKarte zur Überprüfung des Alters soll obendrein sicher und anonym sein: So wird das Altersmerkmal nur verschlüsselt im Chip gespeichert. Bei der Abfrage des Merkmals werden demnach keine Daten im Automaten oder im Internet gespeichert.
Um das Jugendschutzmerkmal im Internet überprüfen zu können, benötigt man demnächst ein Chipkartenlesegerät. Denn wenn der Nutzer künftig eine jugendgeschützte Website aufrufen will, schaltet sich zunächst das sogenannte Altersverifikationssystem (AVS) ein und verlangt eine Altersprüfung. Und: Zugang erhät dann auch hier nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
"Wir sind von dem neuen Reglement zum Schutz der Jugend überzeugt und freuen uns, von Anfang an das Projekt zu unterstützen", so Carsten Sommer.
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