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Donnerstag, der 16. November 2006
Kriegsgräberfürsorge fordert dauerhaftes Ruherecht für tote Bundeswehr-Soldaten





Düsseldorf - Der Staat garantiert Kriegstoten ein dauerhaftes Ruherecht. Bundeswehrsoldaten, die im Ausland sterben, wird das nicht gewährt. Deshalb fordert der Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge jetzt eine Gesetzesänderung, meldet die Rheinische Post.

Für die Gräber von "Kriegstoten" gefallene Weltkriegssoldaten, Bombenopfer, politisch oder ethnisch Verfolgte übernimmt der Staat die Fürsorge, finanziert die Grabpflege und garantiert ein "dauerndes Ruherecht". Gesetzliche Grundlage dafür ist das "Gräbergesetz", das seit den 60er Jahren gilt. Da ums Leben gekommene Bundeswehrsoldaten offiziell keine "Kriegstoten" sind, wird ihnen kein "dauerndes Ruherecht" garantiert. Bislang sind bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr, den ersten gab es 1993 in Kambodscha, 64 Soldaten ums Leben gekommen.

In allen Fällen übernahm der Staat die Kosten der Überführung und der Bestattung mit militärischen Ehren, falls dies von den Angehörigen gewünscht wurde. Auch die Grabgebühren werden bezahlt. Allerdings nur, bis die "Liegefrist" abgelaufen ist. Je nach örtlicher Friedhofssatzung beträgt diese Zeitspanne 20 bis 25 Jahre. Danach kann das Grab eingeebnet werden. Es sei denn, die Angehörigen zahlen die Gebühren weiter. Die Kosten für die Grabpflege müssen sie von Anfang an übernehmen.

"Wir wollen keinen Soldatenfriedhof für Bundeswehrsoldaten", versichert ein Sprecher des VDK. Die Familien sollten weiter entscheiden, wo ihr bei einem Auslandseinsatz ums Leben gekommener Angehöriger die letzte Ruhe findet. "Aber der Staat sollte die Grundlagen schaffen, dass so ein Grab dauerhaft gesichert ist und sich auch finanziell an der Grabpflege beteiligen." Dazu müsste das Gräbergesetz geändert werden, das "Kriegstoten" dauerhaftes Ruherecht zusichert.



Mittwoch, 19. Nov. 2008







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