Bonn - Bei der anstehenden Entscheidung zur Preisfestsetzung für die "letzte Meile" führt die konsequente Anwendung des neu im Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Konsistenzgebotes zu einem TAL-Preis von deutlich unter 10 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, das der Verband BREKO in Auftrag gegeben hat. Denn mit dem Inkrafttreten des neuen TKG am 26.06.2004 hatte sich die Grundlage für Entscheidungen in Entgeltregulierungsverfahren grundlegend geändert. Jetzt ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verpflichtet, alle Maßnahmen - nicht nur formal, sondern auch inhaltlich - in sich lückenlos und widerspruchsfrei umzusetzen. Bei Entgeltverfahren über verschiedene Vorleistungsprodukte hat der Regulierer dabei insbesondere entscheidungs- und beschlusskammerübergreifend einheitliche Kalkulations- und Kostenermittlungsmethoden anzuwenden.
Die neue Entscheidungsgrundlage öffnet dem Regulierer den Weg, die seit 1998 einseitig zu Lasten der alternativen Infrastrukturwettbewerber bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zu korrigieren. Denn während die Minutenpreise für die Netzzusammenschaltungen, die sogenannten Interconnection-Entgelte (das maßgebliche Vorleistungsprodukt der Call-by-Call-und Preselection-Anbieter), kontinuierlich auf heute rund 50 Prozent des damaligen Wertes abgesenkt wurden, stieg der monatliche Mietpreis für die "letzte Meile" (dem wesentlichen Vorleistungsprodukt für alternative Anschluss-Anbieter) sogar an und hat wegen der zwischenzeitlich nur sehr moderat erfolgten Absenkung heute noch nicht einmal den alten Wert erreicht.
Grundlage für die Interconnection-Entscheidungen war dabei stets - trotz Vorliegens eines analytischen Kostenmodells - die europäische Vergleichsmarktbetrachtung der fünf besten Mitgliedsstaaten, wohingegen bei TAL-Entscheidungen ein vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) entwickeltes "analytisches Kostenmodell" zur Preisfindung herangezogen wurde. Bei der letzten TAL-Entscheidung im Jahr 2003 hatte die Beschlusskammer den EU-Vergleich der fünf führenden Mitgliedsstaaten immerhin als Kontrollinstrument genutzt, um das ermittelte Entgelt von 11,80 Euro zu rechfertigen. Nun verhandelt die Beschlusskammer erneut. Der Verband erhofft sich TAL-Preise unter 10 Euro.
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