Bei einer Bankpleite sollen die Kunden künftig schneller an ihr Geld kommen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Sparer binnen drei Tagen ihre Spareinlagen zurückbekommen. Der am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Einlagensicherung sieht außerdem vor, dass alle EU-Staaten Sparguthaben bis zu einem Betrag von mindestens 50.000 Euro gesetzlich absichern müssen.
Bis Ende 2009 soll die Mindestdeckungssumme nach den Vorstellungen der Kommission sogar auf 100.000 Euro angehoben werden. Bislang beträgt die EU-weite Mindestgarantiesumme 20.000 Euro. Die EU-Finanzminister sprachen bereits vor einer Woche eine kollektive Garantie für Sparguthaben bis 50.000 Euro aus, mehrere Staaten gehen noch darüber hinaus. Die Bundesregierung hat eine Garantieerklärung für Sparguthaben in voller Höhe abgegeben.
Experte: «Bisher zieht sich das über Monate»
«Das würde ich sehr positiv bewerten», sagte die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Sylvia Beckerle, zu der vorgeschlagenen kürzeren Auszahlungsfrist und der Erhöhung des Mindestbetrags. Nach ihrer Erfahrung hat es in der Vergangenheit schon Monate gedauert, bis die Sparer nach einer Pleite ihr Geld wiedersahen. «Bisher zieht sich das über Monate», sagte auch Finanzfachmann Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Daher wäre die Frist auch aus seiner Sicht wünschenswert.
Ob der Vorschlag der EU-Kommission unter den 27 EU-Regierungen und im Europaparlament eine Mehrheit findet, ist ungewiss. Denn schon beim Finanzministertreffen in der vergangenen Woche erklärten Vertreter von vier kleineren Ländern, eine Anhebung der Mindestdeckungssumme auf 100.000 Euro könnten sie sich nicht leisten.
Die Mindestdeckungssumme gilt für alle Spareinlagen einer Person bei einer einzelnen Bank. Der Vorschlag der EU-Kommission beschränkt sich auf private Einlagen. Guthaben von Unternehmen werden demnach nicht gesichert. Den einzelnen EU-Staaten steht es jedoch frei, darüber hinauszugehen.
