Die SPD-Fraktion rückt von der geplanten Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab. Zahlreichen Abgeordneten geht die Formulierung zu weit, dass die Bundeswehr künftig in «besonders schweren Unglücksfällen» der Polizei Amtshilfe leisten können soll, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann am Mittwoch mitteilte. Sie forderten eine Beschränkung auf Terrorgefahren aus der Luft und von der See, sagte er. Linke und Grüne begrüßten den Schwenk der SPD-Fraktion.
Die SPD-Fraktion gründete laut Oppermann zunächst eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Fraktionschef Peter Struck und Justizministerin Brigitte Zypries. Die Koalition hatte sich nach jahrelangem Ringen darauf verständigt, angesichts einer gestiegenen Gefahr von Terroranschlägen nach dem 11. September 2001 den Artikel 35 des Grundgesetzes zu ändern. Bisher kann die Bundeswehr dem Artikel zufolge von der Polizei lediglich bei überregionalen Katastrophenfällen zur Unterstützung angefordert werden, wenn ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Jetzt soll dies auf «besonders schwere Unglücksfälle» ausgedehnt werden. Von Terroranschlägen ist nicht konkret die Rede.
Die Innen- und Verteidigungspolitiker der SPD wünschten sich eine «restriktivere Formulierung», die sich auf Terrorgefahren aus der Luft und von See aus beschränkt, sagte Oppermann. Er verwies darauf, dass die Änderung in ihrer jetzigen Form auch keine Mehrheit im Bundesrat finden werde. Die FDP, die in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und bald auch in Bayern mitregiert, hat bereits angekündigt, die Verfassungsänderung verhindern zu wollen. Sie lehnt eine Vermischung polizeilicher und militärischer Aufgaben ab. Auch Berlin und Sachsen-Anhalt haben Bedenken angemeldet.
Das im geänderten Artikel 35 ebenfalls enthaltende Weisungsrecht des Bundes gegenüber den Bundesländern, was die hoheitlichen Aufgaben der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr angeht, lehnen diese ab.
Bosbach spricht von Realsatire
Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach kritisierte nach der Fraktionsentscheidung, dass es «in der SPD niemanden mehr gibt, auf dessen Wort Verlass ist». In der «Neuen Osnabrücker Zeitung» sagte der CDU-Innenpolitiker: «Die Regierungspläne waren keine Verabredung zwischen Tür und Angel. Der Vorschlag entsprach dem ausdrücklichen Willen des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Frank-Walter Steinmeier.» Offenbar könne sich dieser in der eigenen Fraktion nicht durchsetzen. Die Ankündigung der SPD-Fraktion, nach mehrjährigen Verhandlungen einen Arbeitskreis zu gründen, nannte er «Realsatire».
Auf eine Verfassungsänderung hatte vor allem die Union gedrungen, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2006 das Luftsicherheitsgesetz in Teilen als grundgesetzwidrig gewertet hatte. Es sah unter anderem vor, dass von Terroristen zum Zweck eines Anschlags entführte Passagiermaschinen abgeschossen werden dürfen.
Grüne und Linke bescheinigten der SPD, dass sie mit ihrem Abrücken von der Vereinbarung Rückgrat beweise. Grünen-Chefin Claudia Roth und das Vorstandsmitglied der Linken, Jan Korte, forderten die SPD auf, auch die geplante Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen des BKA-Gesetzes zu stoppen. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Paul Schäfer, nannte es bedenklich, dass ausgerechnet Struck mit der Kompromissfindung beauftragt worden sei, der zu seiner Zeit als Verteidigungsminister der Vater der Idee vom Abschuss entführter Zivilflugzeuge gewesen sei.
