|
15. Oktober 2008
Kinderhilfe kritisiert Verfahrenseinstellung im Fall Lea-Sophie
Güstrow - Die Deutsche Kinderhilfe sieht es als «trauriges Signal», dass im Fall der verhungerten Lea-Sophie die mögliche Mitschuld des Schweriner Jugendamtes ungeklärt bleibt. «Die diesbezüglichen Vorgänge in der Verwaltung hätten unbedingt aufgearbeitet werden müssen», sagte der Kinderhilfe-Bundesvorsitzende Georg Ehrmann am Mittwoch am Rande einer Kinderschutzkonferenz in Güstrow.
Am Tag zuvor hatte der Generalstaatsanwalt von Mecklenburg-Vorpommern die Ermittlungen gegen die Schweriner Staatsanwaltschaft im Fall Lea-Sophie eingestellt. Die Behörde war angezeigt worden, weil sie mögliche strafbare Versäumnisse des Jugendamtes im Zusammenhang mit dem Hungertod des Mädchens nicht weiterverfolgt hatte.
Die fünfjährige Lea-Sophie war im November 2007 in Schwerin verhungert. Die Eltern wurden im Juli 2008 wegen Mordes durch Unterlassen zu jeweils elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes hatte die Staatsanwaltschaft kurz zuvor eingestellt, weil es keine «zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten» gebe.
Ehrmann betonte nun, der Untersuchungsausschuss der Stadt Schwerin habe eindeutig festgestellt, dass Lea-Sophie noch leben könnte, wenn das Jugendamt korrekt gearbeitet hätte. «Es ist deshalb skandalös, dass die strafrechtliche Aufarbeitung in der Verwaltung ausbleibt», kritisierte er. Der Kinderhilfe-Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Becker, räumte ein, das Ergebnis sei zwar enttäuschend, aber juristisch nicht zu beanstanden.

|