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15. Oktober 2008
Sparer sollen bei Bankpleite binnen drei Tagen Geld zurückbekommen


Brüssel - Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Sparer im Falle einer Bankpleite künftig binnen drei Tagen ihr Geld zurückbekommen. Der am Mittwoch in Brüssel vorgestellte Richtlinienentwurf zur Verbesserung der Einlagensicherung sieht außerdem vor, dass alle EU-Staaten Sparguthaben bis zu einem Betrag von mindestens 50.000 Euro gesetzlich absichern müssen. Bis Ende 2009 soll die Mindestdeckungssumme nach den Vorstellungen der Kommission sogar auf 100.000 Euro angehoben werden.

Bislang beträgt die EU-weite Mindestgarantiesumme 20.000 Euro. Die EU-Finanzminister gaben bereits vor einer Woche eine kollektive Garantieerklärung für Sparguthaben von 50.000 Euro ab, mehrere Staaten gehen noch darüber hinaus. Die Bundesregierung hat eine Garantieerklärung für Sparguthaben in voller Höhe abgegeben.

Ob der Vorschlag der EU-Kommission unter den 27 EU-Regierungen und im Europaparlament eine Mehrheit findet, ist ungewiss. Denn schon beim Finanzministertreffen in der vergangenen Woche erklärten Vertreter von vier kleineren Ländern, eine Anhebung der Mindestdeckungssumme auf 100.000 Euro könnten sie sich nicht leisten.

Die Mindestdeckungssumme gilt für alle Spareinlagen einer Person bei einer einzelnen Bank. Der Vorschlag der EU-Kommission beschränkt sich auf private Einlagen, nicht auf Guthaben von Unternehmen. Den einzelnen EU-Staaten steht es jedoch frei, darüber hinauszugehen.








 
 



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